Eigene Artikel Einstellen.

no reply Aktuelle Auktionen ACHTUNG: Umbedingt immer angeben- Festpreis Versandkosten Ihre daten- eMail Name Wohnort Tel Die 10 häufigsten Fehler ...
von Gute Freunde (02.09.2010 08:09)
Beiträge: 3 • Themen: 3

Das seh ich auch so?

no reply ? Hir könt ihr alles Schreiben, was euch am Herzen liegt Bild-Zeitung startet groß...
von Gute Freunde (11.08.2010 18:11)
Beiträge: 2 • Themen: 2

Was gibt es Neues.

no reply Von Heute und Gestern. Invos über euch oder was euch gerade enfält. Früher war Ebay irgendwie...
von scroll (20.10.2010 16:16)
Beiträge: 14 • Themen: 14

Plauderecke.

no reply Redegewant. Schreibt euch mit allen, die euch kennen.Aber auch mit denen, die ihr noch nicht kennt. Schlacht im Schlossgarten
von scroll (15.11.2010 16:53)
Beiträge: 5 • Themen: 5

Pressemitteilung.

no reply New Hir bitte das Akruelles über ebay und co.Es mus nicht nur Positiv sein. Verkaufsabwicklung DreamR...
von Gute Freunde (20.08.2010 14:01)
Beiträge: 12 • Themen: 12

Antwort.

no reply Was weist du? Antworten auf Fragen,die im Forum gestelt werden. Wissen und weisen haben g...
von Gute Freunde (11.08.2010 18:34)
Beiträge: 1 • Themen: 1

Fragen stellen.

no reply Alles wisser? Stelt eure Fragen,wen es möglich ist,werden Sie von anderen Mitgliedern beantwortet. Mein Problem
von scroll (14.08.2010 15:30)
Beiträge: 2 • Themen: 1

Forum

no reply Internet. Bitte gebt alles an,was mit dem Tema,kaufen und verkaufen im Internet zu tun hat. Nicht nur Positives auch über Schwarze schaffe. Marketing im Internet
von Gute Freunde (11.08.2010 18:49)
Beiträge: 3 • Themen: 3

no reply Gute Freunde Verkaufen im Internet: Der Online-Warenumsatz boomt und verschafft sogar den Versandhandelsunternehmen neuen Auftrieb. In den vergangenen Jahren haben auch die Frauen und Senioren im Onlineshopping aufgeholt. Die umsatzstärksten Warengruppen bilden im Netz Textilien und Schuhe, Medien, Unterhaltungselektronik und Elektronikwaren. Als Online Marktplatz der ersten Stunde ist das Internetauktionshaus eBay bekannt. Das Auktionshaus startete noch unter dem Namen Alano als Marktplatz für alle, die privat etwas verkaufen möchten oder günstig ein Schnäppchen suchen. Ein Flohmarkt in Zeiten der Digitalisierung. Heute sind die Angebote auf eBay zur Hälfte privat und kommen zur Hälfte von gewerblichen Händlern. Auf dem Online Marktplatz eBay werden Artikel zum Festpreis und als Auktion eingestellt ? Bei letzterer Verkaufsform geht der Zuschlag an den Meistbietenden. Der Anbieter verwirrt seine Nutzer regelmäßig mit Änderungen und will jetzt sein hauseigenes Bezahlsystem PayPal noch stärker integrieren. Bei eBay kann sich jeder kostenlos anmelden ? die Verkaufsgebühren trägt jeweils der Verkäufer. Das zweitgrößte Internetauktionshaus in Deutschland ist hood.de. Mit Millionenumsätzen punktet zudem der Versandhändler Amazon, über den auch Waren anderer Anbieter zum Verkauf stehen. Zu den Auktionshäusern und großen Versandhändlern im Netz gesellen sich zudem tausende kleiner Webshops, die alle Artikel von der Autobatterie bis zur Zahnpasta anbieten. In Deutschland nehmen Preissuchmaschinen im Web einen großen Stellenwert ein. Viele Verbraucher recherchieren vor dem Kauf in einem solchen Online Marktplatz den günstigsten Preis im Netz. Wer über Preissuchmaschinen Artikel sucht, sollte jedoch auch die Versandkosten und Serviceleistungen der einzelnen Anbieter im Auge behalten. Der beste Preis wird zum Ärgernis, wenn die Lieferung lange dauert oder eine Rückabwicklung nicht klappt. Verbraucher sollten beachten, dass ihnen im Web nur beim Kauf vom Händler ein Rückgaberecht zusteht. Als sicherste Bezahlmethode im Netz gilt immer noch die Kreditkarte: Rückbuchungen sind möglich und private Kontodaten müssen nicht an Fremde herausgegeben werden. Kaufen im Internet: Soviel steht fest: Einkaufen im Internet setzt sich immer mehr durch - es ist ja auch sehr bequem! Aber wann kommt eigentlich beim Kauf im Internet ein Vertrag zustande? Eins liegt auf der Hand: Auch hier müssen sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Preis einigen. Erforderlich sind also ein Angebot und eine Annahme. Die entscheidende Frage ist, ob der Nutzer durch das Klicken des "Ja"-Buttons oder das Drücken der Enter-Taste bereits ein Angebot des Verkäufers annimmt oder lediglich selbst ein Angebot abgibt. Ersteres ist nur dann der Fall, wenn das Offerieren der Ware auf der Website bereits ein Angebot im kaufrechtlichen Sinne darstellt. Regelmäßig wird es sich auch im Internet beim Ausstellen von Ware nur um eine Aufforderung an den potentiellen Käufer handeln, selbst ein Angebot abzugeben. Der Grund hierfür ist folgender: Der Verkäufer will nicht das Risiko eingehen, möglicherweise nicht liefern zu können; etwa weil er die ausgestellte Ware nicht auf Lager hat. Dieses Risiko umgeht der Verkäufer, wenn er selbst bestimmen kann, ob er das Angebot annimmt. Die gleiche Situation besteht auch beim Ausstellen von Ware in einem Schaufenster. In diesem Fall dreht sich die Kauf-Logik um: Der Käufer macht das Angebot (?Ich will die ausgestellte Ware kaufen?) und der Verkäufer nimmt dieses Angebot an (?Ja, Du bekommst sie.?). Liegt diese Situation vor, so gibt der Besteller mit dem Klick auf den Ja-Button selbst ein verbindliches Angebot ab. Der Inhalt des Angebotes lautet, die ausgestellte Ware zu dem genannten Preis kaufen zu wollen. Antwortet der Verkäufer mit einer Bestätigung, gilt dies als Annahme des Angebots des Käufers ? der Vertrag ist geschlossen. Das gleiche gilt, wenn die Ware ohne einer weitere Bestätigung geliefert wird. Wichtig ist, dass der Verkäufer deutlich darauf hinweisen muss, ob es sich um ein verbindliches oder unverbindliches Angebot handelt. Zumeist wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein auf die entsprechend deutlich hingewiesen werden muss (z.B. ?Bei den auf unserer Internetpräsenz ausgestellten Waren handelt es sich um unverbindliche Angebote. Ein Kaufvertrag kommt erst nach Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande?). Ist für den Käufer nicht deutlich erkennbar, ob es sich um ein verbindliches oder unverbindliches Angebot des Verkäufers handelt, bleibt es dabei, dass das Ausstellen der Ware das Angebot ist und der Käufer mit dem Klicken des "Ja"-Buttons oder dem Drücken der Enter-Taste bereits die Annahme des Angebots des Verkäufers erklärt. In beiden o.g. Fällen gilt: Die Annahme wird in dem Moment wirksam, in dem es beim Empfänger im Mailprogramm ankommt bzw. in dessen Machtbereich gelangt. Der Empfänger muss nämlich unter normalen Umständen die Möglichkeit der tatsächlichen Kenntnisnahme der Annahme haben. Bei Emails reicht dazu schon die Ablage auf dem Server, von dem aus dann die Mail (mit Hilfe des Mailprogramms) abgerufen werden kann!
Moderatoren: scroll


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: wuschel1995
Forum Statistiken
Das Forum hat 41 Themen und 42 Beiträge.



Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen