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  • Thema von Gute Freunde im Forum Aktuelle Auktionen

    1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
    Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG. Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.

    Die jeweils notwendigen Angaben im Impressum unterscheiden sich im Detail. Bei einer GmbH sind beispielsweise andere Angaben zu machen als bei einem Einzelunternehmen.

    Die häufigsten Fehler in Onlineshops sind:

    das Abkürzen des Vornamens des Betreibers
    fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis
    unzureichende Kontaktangaben
    fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID
    Weiterführende Informationen

    2. Widerrufsrecht
    Gerade das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Abmahnungen und starker Verunsicherung der Onlinehändler geführt. Auch die letzten Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht im Juni 2010 hat nicht dazu geführt, dass das Thema Widerrufsrecht für Händler nun erledigt wäre.

    Die häufigsten Fehler hierbei sind:

    die fehlerhafte Anwendung und Umsetzung der zahlreichen Alternativen der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung
    das Einräumen einer 14tägigen Widerrufsfrist, obwohl nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt wird
    das unzulässige Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)
    Weiterführende Informationen zum Widerrufsrecht

    3. unzulässige AGB-Klauseln
    Das Thema unzulässige AGB-Klauseln ist ein weites Feld. Die Fehler, die hier bei selbst erstellen AGB oder der ungeprüften Übernahme von Mustern oder fremden AGB gemacht werden können, sind sehr zahlreich, deshalb können hier nur beispielhaft einige immer wieder verwendete Klauseln genannt werden:

    Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
    Lieferzeiten sind unverbindlich
    Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern
    unzulässige salvatorische Klauseln
    Abwälzung der Transportgefahr auf den Kunden ggü. Verbrauchern
    Ersetzungsklauseln (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte)
    Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen ggü. Verbrauchern
    Weiterführende Informationen

    4. Fehlerhafte Einbindung von AGB
    Ein häufiges Missverständnis im Zusammenhang mit AGB ist, dass viele Shopbetreiber der Auffassung sind, es würde genügen, wenn Sie über AGB verfügen und diese irgendwo auf der Website verlinkt werden. Das ist aber falsch.

    Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. Das ist nach § 305 BGB aber nur der Fall, wenn:

    der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
    der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und
    der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
    Dies kann beispielsweise umgesetzt werden durch einen entsprechenden deutlichen Hinweis auf die AGB bei Vertragsschluss, die Verlinkung oder eine sonstige Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Kunden sowie eine Checkbox für die notwendige Einwilligung.

    Weiterführende Informationen zur Einbindung von AGB

    5. Falsche Angaben zur Lieferzeit
    Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware, die in Onlineshops angeboten wird, sofort verfügbar ist. „Sofort verfügbar“ bedeutet dabei innerhalb von ca. 5 Tagen. Dies bedeutet nun nicht, dass die Shopbetreiber sämtliche Ware stets im Lager vorrätig halten müssen. Bei Ware, die nicht innerhalb der benannten 5 Tage lieferbar ist, muss aber deutlich auf die längere Lieferzeit hingewiesen werden.

    Der Beginn der Lieferzeit bezieht sich dabei - je nach vertraglicher Vereinbarung etwa in den AGB – auf die Bestellung durch den Kunden, die Bestätigung durch den Shopbetreiber oder bei Vorkasse den Geldeingang.

    Häufige Fehler sind dabei die fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten oder unzulässige „ca-Angaben“ bezogen auf die Lieferzeit.

    6. Fehler bei Preisangaben und Versandkosten
    Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Das betrifft zum einen den Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer.

    Zum anderen betrifft dies auch die Darstellung der Versandkosten, die stets entweder konkret oder für den Kunden zumindest berechenbar (etwa nach Länderkategorien oder Gewicht) angegeben werden müssen.

    Ein Abmahnklassiker ist in diesem Zusammenhang der Satz „Versandkosten auf Anfrage“.

    7. Fehlende Datenschutzerklärung
    Das Telemediengesetz (TMG) sieht in § 13 vor, dass den Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitgeteilt werden müssen. Dies betrifft Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

    Soweit die Daten, die im Bestellprozess vom Kunden gespeichert werden, nur für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden und nur an Unternehmen weiter gegeben werden, wenn dies für die Durchführungen und Abwicklung notwendig ist (etwa Banken und Transportunternehmen), ist eine Unterrichtung der Nutzer ausreichend.

    Werden Kundendaten an Dritte weiter gegeben, muss der Kunden ausdrücklich in diese Datenweitergabe einwilligen.

    8. Newsletter ohne double-opt-in
    Zur Kundenbindung setzen Shopbetreiber oft Newsletter ein. Auch hier lauern jedoch Fallen. Häufig erhält der Nutzer den Newsletter bereits, wenn er seine E-Mail-Adresse in ein entsprechendes Feld auf der Website einträgt. Da hier aber theoretisch jeder Besucher der Website jede beliebige Mailadresse eingeben kann, würde dies dazu führend, dass der Newsletter an Empfänger versendet werden, die gar keinen Newsletter bestellt haben. Abmahnungen wegen Spam sind die Folge.

    Um dies zu vermeiden, sollten Newsletter stets nur über das double opt-in Verfahren versendet werden. Das bedeutet, dass an die Mailadresse zunächst nur eine Mail mit Bestätigungslink versendet wird. Erst wenn diese vom Empfänger bestätigt wird, kann der Newsletter an diese Adresse versendet werden.

    Weiterführende Informationen zu double-opt-in

    9. Unzulässige Übernahme von Produktfotos, Videos und Artikelbeschreibungen
    Gerade Onlineshops leben von einer optisch ansprechenden Gestaltung der Waren. Die Bandbreite geht hier von mehr oder weniger ausführlichen Produktbeschreibungen über Bilder der Ware und zunehmend auch Videos.

    Dabei wird oft übersehen, dass diese Inhalte nicht einfach von anderen übernommen werden dürfen, nur weil diese im Netz verfügbar sind.Die Übernahme von fremden Inhalten ist fast immer unzulässig, entweder aus urheberrechtlichen oder aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.

    Weiterführende Informationen zur Verwendung von Bildern und Fotos

    10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung
    Oftmals werben Shopbetreiber plakativ mit Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „24 Monate Gewährleistung“.

    Beide Aussagen sind nicht ungefährlich. Zunächst sollte man sich klar machen, dass Garantie und Gewährleistung etwas völlig anders sind. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und trifft den Shopbetreiber als Vertragspartner. Da die gesetzliche Gewährleistung im Kaufrecht gegenüber Verbrauchern ohnehin stets 2 Jahre beträgt, beurteilen die Gerichte Aussagen wie „24 Monate Gewährleistung“ zum Teil als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

    Die Garantie hingegen ist etwas freiwilliges und wird in der Regel vom Hersteller eines Produktes angeboten. Ein typischer Fehler dabei ist, dass Shopbetreiber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf die Einzelheiten und Garantiebedingungen hingeweisen.
    Hir get es weiter-http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerc...onlineshop.html

  • Thema von Gute Freunde im Forum Von Heute und Gestern.

    Die Trojaner der Nurech-Familie waren in den vergangenen Wochen verstärkt als gefälschte Rechnungen von IKEA, GEZ oder eBay im Umlauf. Die neueste Variante setzt auf eine simplere Methode.

    Die Sicherheitsexperten der G DATA SecurityLabs warnen vor einen neuen Welle von Mails, …
    Die Sicherheitsexperten der G DATA SecurityLabs warnen vor einen neuen Welle von Mails, die mit einem Trojaner aus der Nurech-Familie verseucht sind. Nachdem die Vorgänger immer als vermeintliche Rechnungen oder Mitteilungen bekannter Firmen und Institutionen zum Öffnen des verseuchten Mailanhangs animieren wollten, kommt der jüngste Spross ohne einen gefälschten prominenten Absender aus. In der E-Mail wird lediglich auf “anforderte Unterlagen” im Anhang verwiesen. Von diesem sehr allgemein gehaltenen Hinweis könnten sich aber umso mehr Empfänger angesprochen fühlen. Wer die Datei ausführt, aktiviert nach Erkenntnissen der G DATA SecurityLabs einen Trojan-Downloader, der von verschiedenen Seiten im Internet weitere Malware nachlädt, die ein Rootkit installiert und den Rechner in ein Botnetz integriert.

    Die E-Mails enthalten als Absender einen - meist englischen - Vornamen. Der Dateianhang ist eine 8.516 Bytes große ZIP-Datei, deren Name aus fünf Ziffern besteht. Die darin enthaltene Datei heißt “Vertrag.doc.exe” und hat - anders als die Dateiendung .DOC vermuten lässt - ein PDF-Logo. Die Virenexperten raten einmal mehr zur Vorsicht im Umgang mit Mails von unbekannten Absendern und zum Aktualisieren der Virensignaturen.

  • Thema von Gute Freunde im Forum New

    Die CDN Consulting & Development Network GmbH hat von eBay das Qualitätssiegel “Zertifizierter Lösungsanbieter” (ZLA) für ihre Online-Verkaufsabwicklung DreamRobot verliehen bekommen. Diese hilft Verkäufern, den eBay-Workflow optimal abzuwickeln.

    Im Rahmen des Programms “eBay zertifizierter Lösungsanbieter” wählt das Online-Auktionshaus Software-Hersteller und Dienstleister …

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  • Weltweites eBay-Boykott am 1. MaiDatum20.08.2010 14:00
    Thema von Gute Freunde im Forum New

    Als Protest gegen das neue Bewertungssystem bei eBay haben Kritiker die User weltweit dazu aufgerufen, das Online-Auktionshaus am 1. Mai zu boykottieren. Bereits Ende Februar wurde zu einem einwöchigen Boykott aufgerufen, um gegen die Neuerungen zu protestieren, dieser hatte jedoch keine nennenswerten Folgen für eBay.

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  • Thema von Gute Freunde im Forum Von Heute und Gestern.

    Der Fall Opendownload.de hat gezeigt, dass es mittlerweile eine große Anzahl von Internetnutzern gibt, die auf vielfältige Art und Weise im Internet geprellt wurden. Mal ist es eine Abofalle mit darauf folgenden Mahnungen von Inkasso-Unternehmen und mal ein eBay-Händler, der nicht liefert, obwohl schon gezahlt wurde. Doch Sie müssen den Betrügern des Internets nicht tatenlos gegenüber stehen. Wir geben Ihnen Ratschläge, was Sie tun können, wenn Sie das Gefühl haben, Opfer krimineller Machenschaften geworden zu sein.

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  • Thema von Gute Freunde im Forum Von Heute und Gestern.

    Die Freeware BayHunter vereint die diversen Suchfunktionen des Auktionsportals eBay in einer praktischen Oberfläche. Die Suche per BayHunter geht nicht nur schneller als im Browser, sondern berücksichtigt zudem Auktionen, die fehlerhaft angelegt wurden. So lässt sich so manches Schnäppchen ergattern.

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  • Was ist ein ebook ? Datum18.08.2010 16:53
    Thema von Gute Freunde im Forum Aktuelle Auktionen

    Was ist ein eBook?


    Ebooks sind digitale Bücher, die meistens per
    Sofort download für einen kleinen Geldbetrag
    angeboten werden. Nach der Veröffentlichung
    können Sie auch Ihr eigenes eBook über mehrere
    Jahre im Netz verkaufen, ohne hohe Fixkosten,
    ohne großes Warenlager, ohne Stress. Die
    Gewinne für Sie als Autor & Webmaster sind
    astronomisch hoch!

    Ein digitaler Download ist halt für Sie gratis,
    aber der Käufer erwirbt die Informationen
    trotzdem, wenn Sie einen Vorteil für Ihn
    bringen.

    Selber schreiben oder eBooks mit Lizenz?
    Der eBook Shop bietet Ihnen fixfertige eBooks,
    professionell geschrieben und produziert
    von Profis.

    Der Nachteil:

    Sie zahlen eine einmalige, allerdings geringe,
    Lizenzgebühr für die Weiterverkaufsrechte.

    Der Vorteil:

    Sie haben null Aufwand, wählen zwischen
    verschiedenen Titeln und können sofort mit dem
    Verkaufen und Geldverdienen beginnen.Diese
    Variante eignet sich dann für Sie, wenn Sie selbst
    nicht schreiben möchten, sondern einen einfachenx
    schnellen und problemlosen Start ins
    eBook-Business suchen.



    Doch beginnen Sie mit dem
    erstellen oder kaufen eines eBook?

  • Thema von Gute Freunde im Forum Aktuelle Auktionen

    Haftungsausschluss

    ICH ÜBERNEHME KEINE HAFTUNG FÜR UNVERSICHERTE BRIEFE ODER PAKETE
    Als privater Verkäufer unterliege ich nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Ich bin daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

    Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Verkäufer muß auch nicht erneut liefern

    Achtung! Bitte ein Gebot dann abgeben, wenn Sie mit Beschreibung, Versandkosten und Hinweis einverstanden sind. Alle Fragen vor Auktionsende.

    Nach Zahlungseingang wird der Artikel im Regelfall innerhalb von 24 Std. versendet. Der Versand von DVD.CD Artikel selbst beträgt ein bis drei Werktage. Kalkulieren Sie diese Laufzeiten mit ein. Wenn sich ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen befindet, verlängert sich die Laufzeit dementsprechend.
    Ich bin authorisierter Reseller und verstoße somit nicht gegen das Urheberrecht bzw. Copyright
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    Für die Scripte kann kein Support geleistet werden.
    Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten.
    Weiteres gibt es hir-http://www.hood.de/ueber-mich/312442/patente.htm

  • Marketing im InternetDatum11.08.2010 18:49
    Thema von Gute Freunde im Forum Internet.

    Erfolgreiches Verkaufen im Internet
    Haben Sie eine Website? Und wollen Sie darüber etwas im Internet verkaufen? Wenn Sie erfolgreich sein wollen, müssen Sie einfach nur die Grundregeln des Verkaufens kennen und sie konsequent auch im Netz anwenden. Wir verraten Ihnen, wie es geht.
    Wie Sie Ihre Kunden ansprechen
    Fangen wir zunächst einmal mit demjenigen an, der bei vielen Websites an hinterster Stelle steht: Dem Kunden! Nach unserer Ansicht sollte allerdings genau der Kunde an erster Stelle stehen. Und sonst nichts. Viele Internetpräsenzen sprechen über sich selbst: "Wir über uns". "Unser Produkte". "Unsere Dienstleistungen". "Unsere Adresse". Wo kommt da der Kunde vor?
    Lernen Sie Ihre Kunden kennen
    Auch im Internet ist eine sorgfältige Kundenergründung der wichtige erste Schritte beim virtuellen Verkauf. Kunden kaufen nie ein Produkt, sondern immer den Nutzen, den ein Produkt bietet. Deshalb müssen Sie bei der Konzeption Ihrer Website sehr sorgfältig planen:
    Ergründen Sie, welche Kunden wahrscheinlich auf Ihre Website kommen werden.
    Ergründen Sie die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer potenziellen Kunden.
    Ergründen Sie, welchen Nutzen die Kunden von Ihren Produkten oder Dienstleistungen erwarten könnten.
    Stellen Sie den Nutzen Ihrer Leistung dar
    Stellen Sie auf Ihrer Website genau diesen Nutzen dar: "Durch seinen niedrigen Spritverbrauch sparen Vielfahrer mit unserem bayrischen Volks-Daimler viel Geld.". Belassen Sie es nicht bei der Darstellung von technischen Eigenschaften Ihres Produktes: "Neueste Technologie im 3,0 Liter-Motor mit obenliegender Nockenwelle". Da denkt Ihr Kunde nur eines: "Neueste Technologie? Na und?". Wenn die Kunden einen konkreten Bezug zu ihrer persönlichen Situation herstellen können und den Nutzen erkennen, fällt die Kaufentscheidung viel leichter: "Aha, wenn ich weniger für Benzin ausgebe, dann bleibt mir ja viel mehr Geld für meine Hobbies."
    Helfen Sie den Kunden bei der Entscheidung
    Grundsätzlich entscheiden Kunden nicht gerne. Deshalb sollten Sie ihnen helfen, sich entscheiden zu können. Stellen Sie auf Ihrer Website nicht einfach nur "nackte" Fakten und Tatsachen nebeneinander:
    Modell 320, Motorleistung 80 PS, Spitzengeschwindigkeit 162 km/h, Durchschnittsverbrauch 6,8 Liter auf 100 km
    Modell 535 , Motorleistung 190 PS, Spitzengeschwindigkeit 248 km/h, Durchschnittsverbrauch 12,5 Liter auf 100 km
    Lernen Sie die Entscheidungsmuster Ihrer Kunden zu verstehen. Entwickeln Sie daraus ein interaktives Frage-und-Antwortspiel: "Was ist Ihnen wichtiger? Möchten Sie lieber einen besonders sparsamen Wagen? Oder ist Ihnen eine sportlich schnelle Fahrweise wichtiger als ein geringer Verbrauch?" Je nachdem, was der Kunde antwortet, können Sie Empfehlungen aussprechen und dem Kunden bei der Entscheidung helfen: "Ihnen ist also ein geringer Verbrauch sehr wichtig. Da können wir Ihnen unser Modell 320 besonders empfehlen."

    Diese Form der virtuellen Kundenberatung ist im Internet noch viel zu selten zu finden. Sie wird aber die Zukunft sein. Reale Verkaufsgespräche laufen ähnlich ab. Es gibt keinen Grund, es im Internet anders zu machen.
    Wie Sie Einwände behandeln
    Häufig haben die Kunden bei einem Verkauf Einwände. Sie sind unsicher und wollen manche Dinge hinterfragen. Oder sie haben Bedenken gegenüber einem Produkt oder einer Leistung. Wie im realen Leben müssen diese Einwände auch im Internet entkräftet werden, damit es zum Geschäftsabschluss kommt. Natürlich können Sie dazu im Internet keinen echten interaktiven Dialog mit den Kunden führen. Doch eignen sich zur Einwandbehandlung im Internet die berühmten FAQs (Frequently Asked Questions) sehr gut.
    Gehen Sie auf kritische Fragen ein
    Die FAQs sind eine Auflistung der gängiger Fragen mit passenden Antworten. Dadurch kann eine Vielzahl von Einwänden entkräftet und Vertrauen aufgebaut werden. Scheuen Sie sich nicht, auch auf besonders kritische Dinge einzugehen. Hier ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, dass ein Produkt Ihres Unternehmens, der Bayrischen Volks-Daimler-Werke, kürzlich wegen einiger Unfälle in die Schlagzeilen gekommen ist. Jetzt zögern die Kunden beim Kauf. Das problematische Fahrverhalten wird als Einwand benutzt. Die typische FAQ-Frage und Antwort könnte so lauten: "Frage: "Ich habe gehört, dass das Modell 320 in schnell gefahrenen Kurven ausbricht. Was ist an diesem Gerücht dran?' Antwort: 'Bei den ersten Modellen gab es tatsächlich Probleme. Kürzlich wurde die Fahrwerksabstimmung geändert. Dadurch verhält sich der Wagen jetzt auch in scharfen Kurven lammfromm. Deshalb bereitet der 320er auch unerfahrenen Fahrern keine Probleme mehr." Diese Aussage klingt plausibel: Einwand entkräftet!
    Lassen Sie bekannte Personen oder Institutionen sprechen
    Beziehen Sie sich bei der Entkräftung der Einwände in den FAQ auf Personen oder Institutionen, die Ihre Kunden kennen. So schaffen Sie Vertrauen. Nutzen Sie beispielsweise jede positive Aussage aus der Presse: "Frage: 'Sind Ihre Wagen nicht als defektanfällig bekannt?' Antwort: 'Nach der Statistik der ADAC-Motorwelt gehört unser Modell 525 zu den zuverlässigsten Fahrzeugen überhaupt.'. Der Kunde kennt den ADAC und vertraut dieser Aussage: Einwand entkräftet!
    Lassen Sie andere Kunden zu Wort kommen
    Oder lassen Sie in den FAQ Ihre Kunden sprechen. Das wirkt besonders stark: "Frage: 'Ich habe gehört, dass Ihr Service schlecht ist.' Antwort: 'Gerade unsere langjährigen Kunden bescheinigen uns immer wieder ihre Zufriedenheit mit unserem Service. So tat es auch Klaus Schneider von der Kritiker AG. Er schrieb uns kürzlich: "....besonders die Flexibilität Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter fanden wir vorbildlich..." . Ein bestehender Kunde, eine bekannte Firma, lobt den Service. Wer kann da noch Zweifel haben: Einwand entkräftet!

    Nach kurzer Recherche werden Sie auch in Ihrem Unternehmen sicherlich genügend verwertbare Zitate aus Kundenschreiben finden.
    Seien Sie kreativ
    Je mehr Fragen Sie von dieser Art in Ihren FAQ haben, desto mehr Einwände werden Sie damit entkräften können. Doch nehmen Sie in die FAQ-Liste nicht nur die Einwände auf, die Sie üblicherweise von Kunden hören. Wenn Sie manchen Nutzen Ihres Produktes besonders herausstellen möchten %82erfinden' Sie einfach eine Frage. Die Antwort nutzen Sie dann für die positive Selbstdarstellung. Natürlich ist es nicht einfach, gute FAQ zusammenzustellen. Wenn Sie jedoch erfolgreich im Internet verkaufen möchten, dann sollten Sie hierin einige Mühe investieren.
    Wie Sie Vertrauen schaffen
    Vielen potenziellen Kunden fehlt das Vertrauen in Online-Anbieter. Deshalb sind sie mit Ihren Online-Bestellungen (noch) zurückhaltend. Sie fragen sich beispielsweise: "Ist der Anbieter seriös? Wird alles korrekt abgewickelt, wenn ich ihm meine Kreditkarten oder Kontoinformationen anvertraue?"
    Weiter geht es hir-http://www.webagency.de/infopool/marketi...ufen-im-www.htm

  • Thema von Gute Freunde im Forum Internet.

    Wer suchet, der findet. Dieses alte Sprichwort bekommt in der Ära von Internetsuchmaschinen und personalisierten Suchanfragen auf Webshops und -plattformen eine ganz neue Bedeutung. Denn wer im heiß umkämpften Onlinemarkt der Konkurrenz einen Schritt voraus sein möchte, muss sich auskennen, mit welchen Methoden und Kniffen, Kunden gewonnen, gehalten und zu mehr Käufen bewogen werden
    Die erste Hürde für das erfolgreiche E-Marketing: Onlineshopper möchten noch schneller als im Geschäft an der Ecke genau das finden, wonach sie suchen. Jeder Kunde wünscht sich also individuelle Angebote, eine persönliche Ansprache. Der Onlinehändler wiederum erhofft sich, dass jeder Besucher seiner Website zum Käufer wird - dies misst die so genannte Konversionsrate.
    Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels geht davon aus, dass die Bundesbürger 2008 rund 19,3 Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen im Internet ausgeben. Mit 51 Prozent geht dabei erstmals mehr als die Hälfte aller Warenbestellungen der Versandhandelsbranche über das Internet ein. Um ein Stück dieses E-Commerce-Kuchens abzubekommen, gilt jedoch mehr denn je, das Kundenverhalten genau zu analysieren. Die stetig beweglichen Voraussetzungen des Internetgeschäfts weisen zudem auf eine Veränderung des Fokus vom Marketing zum On-Site Merchandising beziehungsweise zur On-Site-Optimierung.

    Es geht also nicht länger lediglich darum, Clickraten zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Konversionsraten, durchschnittliche Bestellwerte und durchschnittliche Kosten für verkaufte Güter optimiert werden. Professionelle Analyse- und Website-Optimierungstools nutzen dabei das gesammelte Wissen über die Kunden der Webshops, das diese implizit durch ihre Einkäufe und Online-Handlungen mitteilen. Diese Methode beruht auf dem Prinzip der kollektiven Intelligenz. Collective Intelligence zieht Schlüsse darüber, welche Informationen, Produkte oder Angebote für den individuellen Kunden in der jeweiligen Situation des gesamten Interaktionsprozesses auf der Webseite am relevantesten sind. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sehr viele Produkte oder sehr viele Informationen für den User zur Verfügung stehen, und so die Gefahr besteht, dass dieser den Überblick verliert, oder überfordert weitersurft.

    Ein erster Schritt in Richtung zufriedener Online-Kunde ist also, dem Suchenden schnell und auf einen Blick zu zeigen, was wirklich interessiert. Und umgekehrt: Unnötige Informationen und zu viele Ergebnisse irritieren und sollten daher weggelassen werden. Die Empfehlungen und Hinleitungen zu bestimmten Waren sollten auf Spuren und Historien anderer Website-Besucher beruhen: Welche Produkte haben sie gekauft? Welche Suchen wurden auf der Seite durchgeführt? Welche Suchbegriffe haben sie auf öffentlichen Suchmaschinen verwendet, um zur jeweiligen Seite zu gelangen? Mit jedem gekauften Produkt, jeder getätigten Suche und jedem geklickten Link sagen sie implizit etwas über sich aus - ein spezielles Einkaufsmuster entsteht.

    Professionelle E-Marketing-Werkzeuge nutzen statistische und vorausschauende Analysen, um aus diesen Mustern Schlüsse ziehen und weiterführende Empfehlungen für zukünftige Kunden abgeben zu können. Indem sie diese Methode der Social Intelligence anwenden, erhalten sie akkuratere Suchresultate. So ist es möglich, bei einer reinen Textsuche zusätzlich Bedeutungen und User-Anforderungen miteinfließen zu lassen. Ein Beispiel: Vor einigen Monaten suchten Buchfans vor allem nach Harry Potter, Band 6. Nun interessieren sie sich mehr für Harry Potter 7.

    Hilfreich ist außerdem, zu zeigen, was andere Kunden bestellt oder wie sie das jeweilige Produkt bewertet haben, da dies das Einkaufserlebnis positiv beeinflusst. Die hierfür benötigten Filter werden zuvor von der zuständigen Marketing-Abteilung aufgesetzt, da jedes Unternehmen andere Kategorien und Suchkriterien benötigt. Heute, da Multi-Tasking gefordert ist, und vielen Konsumenten die Zeit und Muße für stundenlanges Einkaufen fehlt, wollen sie zudem nicht zu lange auf einer Website festgehalten werden.

    Dauert die Suche nach dem gewünschten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung zu lange, wechseln sie lieber die Seite, anstatt zu viel Zeit zu vergeuden. Zudem ist festzustellen, dass Online-Einkäufer eher auf die Ratschläge und Empfehlungen anderer Kunden vertrauen als auf vollmundige Werbebotschaften. Ein Produkt kann noch so farbenfroh und kreativ beworben werden, berichtet ein Gros der Online-Gemeinde negativ über den neuen Kriminalroman oder LCD-Fernseher, ist es schwer, diese Meinung zu revidieren und ins Gegenteil zu kehren. Im umgekehrten Fall sollten die Meinungen der Käufer und Interessenten stattdessen genutzt werden, um weitere Kunden für eine Seite zu begeistern.

    Nicht unterschätzt werden darf zudem das Vertrauen, das viele User einer Website entgegen bringen, mit der sie bereits positive Erfahrungen sammeln konnten. Daher sollten Online-Händler alles daran setzen, diese Kunden zur Rückkehr zu bewegen. Bestätigungsmails über getätigte Bestellungen, Angebotsnewsletter und Kontaktschreiben mit interessanten neuen Aktionen oder Freundschaftswerbungen können hier für den Aufbau einer längerfristigen Bindung sorgen. Hinzu kommen Filter- und Sortiermechanismen.

    Nützliche Filter ergänzen Suchempfehlungen: Browst ein Online-Shopper beispielsweise gerade durch die Kategorie DVD-Thriller, können die Empfehlungen in diesem Bereich limitiert werden. Auch festgelegte Regeln helfen bei der Suche weiter: So lässt sich beispielsweise angeben, ob nach Produkten gesucht werden soll, die weniger als 100 Euro kosten oder in diesem Jahr auf den Markt gekommen sind. Ähnliches gilt für den Sortiermodus: Es hilft dem Suchenden, wenn die Ergebnisse nach Preis, Titel, Autor oder Erscheinungsdatum geordnet werden.

    Ein Beispiel für ein Unternehmen, das auf eine Suite integrierter E-Vermarktungsmodule setzt, um so den Verkauf zu steigern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, ist die neckermann.de GmbH. neckermann.de ist das Online-Shopping-Portal von neckermann.de Gmbh, dem drittgröβten Versandhandel in Deutschland. Das Unternehmen wurde 1995 gegründet und gehörte zu den ersten E-Commerce-Firmen. Der Webshop lässt die kollektive Intelligenz aller Kunden in den Suchverlauf auf der Seite einflieβen. Konkret bedeutet dies: neckermann.de fügt die gesammelten Kundeninformationen zusammen, um so bessere Suchresultate für jeden einzelnen Kunden zu erhalten. Wer als Unternehmen einen ähnlichen Social Search Optimizer einsetzen möchte, sollte zunächst zwei bis drei Wochen Kundendaten zusammentragen, um relevante Ergebnisse zu erhalten. Sucht ein Online-Shopper dann beispielsweise nach einem Hemd, erscheinen auf der Ergebnisseite oben die meistgesuchten, beliebtesten Produkte. Oftmals gehört das Hemd, das von den meisten Vorbesuchern der Website ausgewählt wurde, auch zu den eigenen Favouriten.

    Die wichtigsten Tipps für Onlinehändler, um Konversionsraten zu steigern und Käufe anzukurbeln:

    -Richten Sie personalisierte Angebote an jeden einzelnen Kunden abhängig von seiner jeweiligen Situation, seinem Anforderungsprofil und unabhängig vom Kommunikationskanal.

    -Unterstützen Sie Ihre Kunden beim Finden der richtigen Treffer durch automatisierte Anpassung der Navigationsstrukturen auf Webseiten und in sonstigen digitalen Kanälen.

    -Erstellen Sie "adaptive Landing Pages", auf die Ihre Suchmaschinenanzeigen ausnahmslos hinleiten. Spezielle E-Commerce-Tools passen den Inhalt der Seite automatisch an, sobald ein Besucher eintrifft. So werden bedeutend mehr Besucher zu Kunden.

    -Vereinfachen Sie den Kaufprozess für neue Kunden, indem Sie Informationen vermeiden, die diese wahrscheinlich nicht interessieren oder gar überfordern.

    -Richten Sie personalisierte Angebote an einen Kunden basierend auf dem Produkt, das dieser sich gerade anschaut oder im Laufe des Besuches angeschaut hat sowie auf den Produkten im Einkaufswagen und auf früheren Einkäufen.

    -Erhöhen Sie die Anzahl der Bestellungen pro Besucher durch Präsentation der kommerziell relevantesten Suchergebnisse zu Beginn der Ergebnisliste.

    -Erhöhen Sie den Durchschnittswert pro Bestellung dadurch, dass auf der Suchseite auch weitere Waren präsentiert werden, an denen der Kunde - der Suche nach zu urteilen - interessiert sein müsste.

    -Erhöhen Sie die Relevanz von Suchergebnissen in sowohl Ihren eigenen digitalen Medien als auch dann, wenn der Kunde Sie durch externe Suchmaschinen findet.

    -Ermöglichen, vereinfachen und automatisieren Sie die Interaktion Ihrer Kunden untereinander, so dass diese sich gegenseitig Produkte und Dienstleistungen empfehlen können.

    -Regen Sie Kunden zu stärkerem Engagement an, indem sie die Gelegenheit erhalten, Beurteilungen zu schreiben, Ansichten zu äußern und eigene persönliche Listen zu erstellen.

    -Vermitteln Sie Ihren Kunden automatisch Angaben über weitere (anonyme) Kunden, die wahrscheinlich den gleichen Bedarf und ähnliche Voraussetzungen wie sie haben, welche Produkte diese gekauft haben oder welche Beschreibungen diese abgegeben haben.

    -Ihre Kunden gewinnen neue Kunden für Sie, indem Freunde und Familienmitglieder vor Geburtstagen, Hochzeiten oder besonderen Jubiläen Zugriff auf die persönlichen Wunschzettel erhalten.

    -Achten Sie darauf, dass Ihre Suchmethoden auch Buchstabierfehler tolerieren.

    -Nutzen Sie die Suchmuster anderer Anwender zum Erzielen noch relevanterer Ergebnisse.

    -Sortieren Sie (mehrsprachig) nach Namen, Preisen und Daten.

    -Sorgen Sie für eine effiziente Filterung von Kategorien.

    -Ermöglichen Sie dem Nutzer das Navigieren durch den Produktraum via Wort-Cluster-Verfahren.

    (Autor: Pontus Kristiansson, CEO bei Avail Intelligence)

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  • Bewertungssysteme Datum11.08.2010 18:41
    Thema von Gute Freunde im Forum Internet.

    Bewertungssysteme

    Fast alle größeren Auktions-Plattformen bieten Bewertungssysteme an. Käufer / Bieter und Verkäufer / Anbieter bewerten die Art und weise der Abwicklung und die Kommunikation, Waren oder Dienstleistungen, die ausgetauscht wurden. So sollen im schnellen und anonymen World-Wide-Web (www) die Betrüger und sonstigen schwarzen Schafe schnell ausgefiltert werden. Bewertungssystems sind daher eine Art Selbsthilfe, um die Zuverlässigkeit und Funktion des Online-Handels allgemein und der Internet-Versteigerungen im Speziellen zu sichern.

    Inhaltsübersicht zu dem Thema Bewertungsysteme

    Zweck der Bewertungssysteme
    Ablauf
    Grundregeln
    Rechtsfolgen

    Checkliste(n):

    Abfassung einer Bewertung
    Rechtsschutz gegen missbräuchliche Bewertung


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  • Mein ProblemDatum11.08.2010 18:37
    Thema von Gute Freunde im Forum Alles wisser?

    Mein Problem ist, dass ich immer wissen will, was Leute über mich denken, was sie über mich sagen,etc!!
    Manchmal sagt mir ein Freund X ich weiß was der oder die über dich denkt, weil sie oder er mir das gestern gesagt hat.
    Dann will ich immer wissen, was sie gesagt haben, doch Freund X sagt sorry ich hab versprochen es nicht zu sagen. Ich sag mir wenigstens etwas positives oder negatives dann lächelt er immer nur und sagt naja....mach dir keine sorgen
    dann bin ich immer so abhängig von ihm und versuch ihn mit alles zu bestechen geld,usw. damit ers mir sagt, aber er sagt es nicht.
    dann bin ich tage und wochen irgendwo anders mim kopf und versuch zu überlegen was der oder die über mich gesagt haben

  • Thema von Gute Freunde im Forum Was weist du?

    Aus mittelhochdeutsch wizzen, das etwas mit sehen, erblicken zu tun hat, leitet sich wissen ab. Dem Wissen geht eine kognitive Verarbeitung voraus: wahrnehmen, erfassen, erfahren, einordnen. Aus einer Ansammlung von Wissen ergibt sich, weise, ein Weiser zu sein, Weisheit zu erlangen.

    Leicht zu verwechseln mit wissen ist weisen, besonders in der 2. Person, Singular, Präsens. Denn diese Formen unterscheiden sich nur in ihrer Schreibweise voneinander. Während sich aus wissen die Form du weißt ergibt, wird aus weisen die Form du weist. Aus dem Verb wissen ist das Kausativum weisen abgeleitet. [1] Weisen bedeutet folglich, jemanden wissend machen, wissen lassen.

    Mit weisen hängt die Weise zusammen. Sie hat verschiedene Aspekte: Anschein, Erscheinung, Aussehen, Art, Modus, auch übertragen als Weise, Lied, Melodie. Eine modale Bedeutung hat das adverbielle Suffix -weise, z. B. versuchsweise, probeweise.

    Zu weisen gibt es eine große Anzahl an Präfixbildungen: beweisen, Beweis, erweisen, Erweis, verweisen, Verweis, hinweisen, Hinweis, ausweisen, Ausweis, Ausweisung anweisen, Anweisung, unterweisen, Unterweisung u. a., deren Kern das Erblicken ist. Hier ergibt sich ein Zusammenhang zu Vision, Visum aus lateinisch videre, video, visi, visum.

    Mit wissen haben Witz, gewitzt zu tun, unmittelbarer noch gewiss, Gewissen, bewusst, Bewusstsein, Wissen und Wissenschaft. Das Verb weisen, mittelhochdeutsch wisen, ist eine Ableitung von dem Adjektiv weise, althochdeutsch, mittelhochdeutsch wis, englisch wise. Es bedeutet wissend machen, führen. Die drei Weisen aus dem Morgenland folgen einer Weisung. Der Stern weist den Weg. Die Bedeutung des Führens wird deutlich in Weisel, Anführer, Bienenkönigin. In weissagen, Weissagung, weismachen erkennt man weise.

    Auch wenn die Herkunft der Verben wissen und weisen miteinander verknüpft sind, sind sie unterschiedlich zu schreiben.

    Beide Verben haben unregelmäßige Formen:
    - wissen, ich weiß, du weißt, er weiß, wusste, gewusst
    - weisen, wies, gewiesen.

    Das Verb wissen hat noch eine Besonderheit, die es in die Nähe der modalen Hilfsverben rückt. Während die reguläre Endung der 3. Person Singular /-t/ lautet, fehlt diese bei wissen. Es kann nämlich wie ein modales Hilfsverb auch zur Modifizierung eines Verbs gebraucht werden, indem es mit einem Infinititiv verknüpft die Aussage von können in einem kognitiven Sinne annehmen kann, z. B. Er weiß zu reden = Er kann reden.

    Dass “weiß”, die Farbe, mit “ich weiß” und “er weiß” klanglich und orthographisch übereinstimmt, hat einen anderen Hintergrund. Weiß liegt das gemeingermanische Adjektiv wiz, althochdeutsch [h]wiz, englisch white, schwedisch vit zugrunde. Es ist verwandt mit Weizen und bedeutete ursprünglich hell, licht.

    Deshalb ist “naseweis” nicht “weiß an der Nase”, sondern nur “von der Nase geführt”, daher also nicht wirklich weise.

  • Herzlich willkommenDatum11.08.2010 18:30
    Thema von Gute Freunde im Forum Redegewant.

    Hier begegnest du Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebenserfahrungen - Menschen, die durch Austausch von Meinungen und Tipps, durch Hilfestellung und mitunter auch durch Ratschläge (die keine Rat-Schläge sein wollen) voneinander profitieren, um ihre Lebensqualität zu bereichern, oder ihrem Leben eine Wende zu geben.
    Sinn und Zweck von Treffpunkt-Leben sind vor allem auch, dir die Gewissheit und das beruhigende Gefühl zu geben, dass da Menschen sind, die sich für dich interessieren und auf deine Sorgen eingehen können.
    Mitlesen ist eine der Möglichkeiten hier Unterstützung zu finden und interessante Meinungen und Ansichten kennen zu lernen. Mitdiskutieren ist die andere Möglichkeit, deine Persönlichkeit und deinen Horizont zu erweitern und gleichzeitig den andern Mitgliedern deine Ansichten mitzuteilen.
    Wir alle freuen uns auf deine Teilnahme!

  • Thema von Gute Freunde im Forum Von Heute und Gestern.

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  • Top-NachrichtDatum11.08.2010 18:16
    Thema von Gute Freunde im Forum Von Heute und Gestern.

    Nachricht
    Seitenwechsel: Ex-Nachrichtenmoderator wird Regierungssprecher, der Vorgänger wird
    Net Tribune Letzte Meldung Vor 1 Stunde
    Berlin - Die Bundesregierung hat einen neuen Sprecher. Der frühere ZDF-Nachrichtenmoderator Steffen Seibert hat am Mittwoch seine neue Stelle angetreten und vom Chef des Kanzleramtes, Ronald Pofalla, seine Ernennungsurkunde erhalten. Sein Büro habe der ...mehr


    Politik
    Karlsruhe erhöht Hürden für Untreue-Urteile
    Aachener Zeitung Letzte Meldung Vor 28 Minuten

    Karlsruhe. Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht erhöhte die Hürden für einen Schuldspruch und kippte damit gleichzeitig die Verurteilung mehrerer Ex-Manager wegen des Berliner ...mehr


    Walt Disney glänzt dank Fußball-WM und Blockbustern
    Rhein-Neckar-Zeitung Letzte Meldung Vor 4 Stunden

    Von wegen US-Amerikaner schauen keinen Fußball: Die Weltmeisterschaft in Südafrika hat dem weltgrößten Unterhaltungskonzern Walt Disney gute Einschaltquoten und hohe Werbeeinnahmen beschert. Der Gewinn im dritten Geschäftsquartal, das am 3. Juli ...mehr
    Weiteres gibt es hir-http://www.nachrichten.de/?tfsem=70000&g...CFZyFzAodIBsmPw

  • Thema von Gute Freunde im Forum ?

    München (ots) – Die Axel Springer AG startet am Wochenende für die
    Bild-Zeitung eine große Werbekampagne, in der Prominente unverblümt
    ihre Meinung über die Boulevard-Zeitung äußern. Dies berichtet das
    Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner morgen
    erscheinenden Ausgabe. Zu den Promis zählen u.a. Udo Lindenberg,
    Veronica Ferres, der Verleger Hubert Burda, der Rapper Sido und
    Nationalspieler Philipp Lahm. Dabei äußern sich die VIPs laut W&V
    durchaus kritisch zu dem Blatt. “Gelegentlich lese ich die Bild, um
    zu wissen, was Millionen Leserinnen und Leser denken sollen, Spaß
    macht mir die eine oder andere Gegendarstellung”, schreibt
    beispielsweise Gregor Gysi von der Linken. TV-Moderator Thomas
    Gottschalk schreibt, dass Bild ihn zuerst zur Schnecke und dann zum
    Titan gemacht habe.
    Man wolle mit der Kampagne zeigen, dass Bild “mutig und offen” mit
    kritischen Stimmen umgehe, so der Werbeleiter von Bild. Bis Ende des
    Jahres sollen rund 20 Motive für die Zeitung werben, zudem gibt es
    einen Werbespot. Die Kampagne stammt von der Hamburger
    Renommieragentur Jung von Matt.
    Weiter geht es hir-http://www.blogspan.net/presse/bild-zeit...tteilung/39691/

  • Thema von Gute Freunde im Forum ?

    Von Bratwürsten und Granaten – das Stürmerkarussell der Fußball-Bundesliga
    Gibraltar, 02. August 2010 – Die meisten Fußballspiele werden zwar aufgrund einer starken Defensive gewonnen, aber die meiste Aufmerksamkeit gilt immer noch den Angreifern. Macht der Stürmer seine Tore, ist er eine Granate – macht er sie nicht, wird er schnell zur Bratwurst. In der deutschen Bundesliga hat sich das Transferkarussell der Stürmer in dieser Sommerpause noch nicht sehr schnell gedreht. Einzig der FC Schalke hat mit Raúl einen Angreifer von internationalem Format verpflichtet. Ob die anderen großen Clubs jetzt nachziehen, welcher bekannte Stürmer wohin wechseln könnte, ob also das Karussell jetzt in Schwung kommt, darüber haben sich die Buchmacher von PartyBets Gedanken gemacht.

    Wahrscheinlichster Promi-Transfer für
    Weiter geht es hir-http://www.newsmax.de/von-bratwuersten-u...-news17190.html

  • Thema von Gute Freunde im Forum New

    Hood erfolgreich gegen "Abmahner"Folgende Pressemeldung wurde vom Hood.de-Justiziar Herrn Dr. Stephan Bücker am 19.03.2008 veröffentlicht.

    Wenn auch Sie jemanden kennen, der aufgrund der zweiwöchigen Widerruffrist auf Hood.de abgemahnt wurde, kontaktieren Sie uns bitte.


    [Pressemeldung]

    Abmahnungen wegen zweiwöchiger Widerrufsfrist auf der Online-Auktionsplattform Hood.de abgewehrt


    Pressemitteilung von:
    Dr. Stephan Bücker, Societät Bauchmüller & Collegen
    Köln, den 19.03.2008


    Ebay-Händler wurden in der Vergangenheit des öfteren Opfer von Massenabmahnungen, beispielsweise aufgrund der dort geltenden 4-wöchigen Widerrufsfrist.
    Durch die Zusammenarbeit mit www.Wortfilter.de Betreiber Axel Gronen und Meldungen aus der Hood-Community wurden in der letzten Woche Abmahnungen an Hood.de-Händler bezüglich einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung bekannt. Hintergrund der Abmahnungen war der Vorwurf, dass die jeweiligen Erklärungen folgenden Passus beinhalten würden:

    Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen. widerrufen.


    Moniert wurde, dass dieser Passus sowohl unklar, als auch unzulässig sei, da hier ein Verstoß gegen § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB vorläge, mithin auch ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 11 UWG. Die für den Büroservice Weiß, Ahrensbök abmahnende Rechtsanwältin Beate Kolar behauptet dabei, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist grundsätzlich einen Monat betrage unabhängig von der Frage, wann es zur Belehrung gekommen ist. So führt Sie diesbezüglich aus:

    Die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen Internet-Geschäften beträgt gerade nicht zwei Wochen sondern vielmehr einen Monat, wie zuletzt auch nochmals durch das OLG Hamburg per Urteil vom 24.08.2006 (AZ: 3 U 103/06) bestätigt wurde.


    Die betroffenen Mitglieder von hood.de wurden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der jeweiligen Abmahnkosten aufgefordert.

    Entgegen der von Rechtsanwältin Kolar vorgetragenen Rechtsauffassung beträgt die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen Internet-Geschäften nicht grundsätzlich einen Monat. Vielmehr hängt es entscheidend davon ab, wann es zu einer ordnungsgemäßen Belehrung gekommen ist.

    Die von Frau Rechtsanwältin Kolar aufgezeigte Problematik bezieht sich auf den Fall, dass die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt wird, wie es zum Beispiel bei dem Internet-Auktionshaus E-Bay der Fall ist.

    Bei der Online-Auktionsplattform Hood.de kommt ein Vertrag allerdings erst mit Bestätigung mittels E-Mail zustande, welche von Hood.de nach Auktionsende versandt wird. Wird allerdings in der Bestätigungs-E-Mail die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt, erfolgt diese Mitteilung nicht nach Vertragsschluss, sondern vor Vertragsschluss oder bei Vertragsschluss. Im Ergebnis gilt daher beim Internet-Auktionshaus Hood.de die regelmäßige Widerrufsfrist von zwei Wochen.

    Diese Auffassung wurde auch bereits durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 24.05.2007 AZ: 16 O 149/07) bestätigt. Hierbei ging es um die Widerrufsfrist bei dem Online-Marktplatz Amazon.


    Auf die durch Rechtsanwalt Dr. Bücker vorgenommenen Gegenabmahnungen der Betroffenen erklärte Frau Rechtsanwältin Kolar dann Namens und im Auftrage ihrer Mandantschaft, dass diese es vorziehe, sich nicht gerichtlich auseinander zu setzten und nicht an der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung festhalten würde.

    Für Rückfragen bzw. weitere Informationen zu diesem Thema mögen Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker, Societät Bauchmüller & Collegen wenden.

    Weiteres gibt es hir-http://www.hood.de/news.cfm?newsID=42

  • Thema von Gute Freunde im Forum New

    hood.de-Vermarktung unterm Hut von Ströer Interactive
    Verfasst von StroeerInteractive am Do, 2009-07-02 13:47.
    Der unabhängige Online-Vermarkter verstärkt seinen Shopping-Channel mit Deutschlands größter kostenlosen Auktionsplattform.

    Hamburg, 2. Juli 2009 – Den Auftrag zur Vermarktung von hood.de hat sich Ströer Interactive gesichert. Die Hamburger konnten mit ihrem Angebot die Betreiber des Online-Auktionshauses auf Anhieb überzeugen.

    Das Startsignal von hood.de fiel Anfang 2000. Seither stellt das Ebay-Pendant eine günstige Alternative für Käufer und Verkäufer dar. Mit über einer Million Mitglieder und 30 Millionen Page Impressions im Monat ist hood.de in Deutschland nach Ebay auf Platz zwei der Auktionsplattformen und damit das größte kostenlose Angebot seiner Art.

    Täglich stehen rund 1,5 Millionen Angebote zur Auswahl, welche neben den klassischen Bieter-Verfahren auch über Sofortkäufe oder Rückwärts-Auktionen erworben werden können. Daneben ermöglichen über 1.500 Online-Shops den shoppingaffinen Usern ihrer Schnäppchenjagd nachzugehen.

    „Wir freuen uns über den attraktiven Neuzugang im Shopping-Channel. Das Portal hood.de ist nicht nur wegen seiner thematischen Umfelder für Werbetreibende interessant. Shoppingaffine User stehen in der Such- und Entscheidungsphase Produktinformationen und damit auch Werbung offen gegenüber“, berichtet Rasmus Giese, Geschäftsführer von Ströer Interactive.

    Ryan Hood, Gründer und Betreiber von hood.de, ist ebenfalls von der Zusammenarbeit überzeugt: „Mit Ströer Interactive haben wir einen professionellen Partner an unserer Seite, der über viel Erfahrung und einen breit aufgestellten Shopping-Channel verfügt.“

    Über hood.de

    Hood.de ist Deutschlands größte Kostenlos-Auktionsplattform und wurde im Jahr 2000 von Ryan Hood gegründet. Heute verzeichnet das Shopping-Portal über eine Million Mitglieder. Im Gegensatz zu anderen Auktionsanbietern fallen weder für den Käufer noch für den Anbieter Gebühren oder Provisionszahlungen an. Lediglich für Premiumservices wie Sonderoptionen oder einen Hood-Shop fallen Gebühren für den Verkäufer an. Insgesamt werden auf Hood.de stets mehr als 1,5 Million Artikel angeboten.

    www.hood.de.

    Über Ströer Interactive

    Ströer Interactive realisiert klassische Online-Werbekampagnen und maßgeschneiderte Mediakonzepte als eines der führenden Online-Vermarktungsunternehmen in Deutschland. Ströer Interactive, ehemals orangemedia, wurde 2000 gegründet und im Dezember 2008 nach der Übernahme der Ad2Net GmbH (Köln) von orangemedia in Ströer Interactive umbenannt. Das Unternehmen hält eine gebündelte Reichweite in allen zentralen Themengebieten des modernen Internetkonsums. Die rund fünf Milliarden Page Impressions und 500 Webseiten von Ströer Interactive umfassen Premiumseiten, Special-Interest Angebote, Service-Knotenpunkte und Community-Portale aus den unterschiedlichsten Themengebieten. Unter der Geschäftsführung von Rasmus Giese ist das Unternehmen mit rund 60 Mitarbeitern und Hauptsitz in Hamburg außerdem präsent an den Standorten Köln, Düsseldorf und Frankfurt. Ströer Interactive ist eine hundertprozentige Tochter des Beteiligungsunternehmens Media Ventures von Dirk Ströer, der auch Hauptgesellschafter der Ströer Out-of-Home Media AG ist.
    Weiteres gibt es hir-http://pressemitteilung.ws/node/162139

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