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  • Schlacht im Schlossgarten Datum15.11.2010 16:53
    Thema von scroll im Forum Redegewant.

  • Schäuble rastet ausDatum15.11.2010 16:51
    Thema von scroll im Forum Redegewant.

  • Sparen mit Gernot HassknechtDatum15.11.2010 16:47
    Blog-Artikel von scroll

  • Ein Jahr schwarz-gelbDatum15.11.2010 16:45
    Blog-Artikel von scroll

  • 100 Tage schwarzgelbe WirklichkeitDatum15.11.2010 16:44
    Blog-Artikel von scroll

  • Neues vom HetzerDatum15.11.2010 16:41
    Blog-Artikel von scroll

  • Früher war Ebay irgendwie andersDatum20.10.2010 16:16
    Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Als ich zu Beginn dieses Jahrtausends meinen Account bei Ebay eröffnete war allen Beteiligten irgendwie klar, dass es sich dabei um eine Plattform handelt, auf der man von Privatleuten, meistens sogar Laien, gebrauchte Gegenstände aus deren Privatbesitz ersteigern konnte. Gerade so wie auf einem Flohmarkt, nur eben in Auktionsform und im Internet. Ein laienhaft geknipstes Foto und eine ebensolche Beschreibung genügten voll und ganz den Anforderungen. Ebenso war klar, dass man als privater Ebay-Verkäufer, sofern man einer geregelten Tätigkeit nachging und zum Zwecke des Ebay-Verkaufs nicht eine Woche Urlaub genommen hatte, nach Verkaufsabschluss ein paar Tage für den Versand des Artikels benötigte. Schließlich galt es doch damals noch als einigermaßen gesichert, dass Ebay-Verkäufer keinen Luftpolsterfolien-Strauch, ein Styropor-Beet oder ein Kartonagen-Bäumchen im Vorgarten haben.

    Ergo musste man als stolzer Ebay-Verkäufer, der darauf bedacht war, die Verpackungskosten für seinen jüngst versteigerten 1-Euro-Artikel nicht in schwindelerregende Höhen zu treiben, in seinen Feierabendstunden erst mal zum nächstgelegen Baumarkt fahren, um dort, gegen ein kleines Trinkgeld für den Lageristen, im Hinterhof der Warenannahme in Abfallcontainern mit den Ausmaßen einer Fertiggarage nach geeignetem Verpackungsmaterial zu suchen. Dass dieser Aufwand etwas Zeit in Anspruch nahm sowie 1 bis 3 Euro kostete und dass man die Kosten dafür, zusätzlich zu den Versandkosten, auf den Käufer umlegen musste, war damals auch für Jedermann nachvollziehbar und akzeptabel.

    Heutzutage erwarten die meisten Käufer auf Ebay von Privatverkäufern einen Full-Service wie bei einem Großversandhaus. Nicht nur, dass der Artikel gefälligst reichhaltig bebildert sein soll, mit hochauflösenden Fotos, unter Studiobedingungen mit einer Profikamera aufgenommen und professionell ausgeleuchtet, sowie fachmännisch erschöpfend beschrieben sein soll. Nein, auch die Verpackung möge bitte internationalem Überseeversand-Standard entsprechen und soll dabei natürlich keine Kosten verursachen. Das verlangt ja inzwischen Ebay sogar bei den meisten Artikeln. Darüber hinaus möge bitte der Versand innerhalb von maximal einem Werktag nach Zahlungseingang erfolgen und möglichst wenig kosten. Am liebsten wäre es den meisten Käufern ohnehin, wenn der Versand frei Haus wäre. Da wird es dann schon etwas schwierig, das alles noch in dem einen Euro unterzubringen, den man bei der Versteigerung von Omas Bleikristall-Vase erlöst hat.

    Und wehe, man erdreistet sich, für seinen persönlichen Zeitaufwand 1 Euro als kleine Aufwandsentschädigung zu verlangen, oder weigert sich 15 oder 20 km bis zur nächsten Annahmestelle des günstigsten Versandunternehmens zu fahren beziehungsweise einen halben Tag Urlaub zu nehmen, um auf die Abholung durch dessen Fahrer zu warten! Dann hängt sofort das Damoklesschwert der neutralen oder gar negativen Bewertung drohend über einem. Als Verkäufer hat man inzwischen ja nur noch die Alternative, einen Käufer entweder gar nicht oder eben positiv zu bewerten.

    Kürzlich habe ich auf Ebay zwei Sammeltassen aus dem Nachlass meiner Mutter verkauft. Ich habe von solchen Tassen absolut keine Ahnung und kann damit auch wenig anfangen. Allerdings waren die Tassen schon recht alt und standen bei meiner seligen Frau Mama über viele Jahre hinweg wohlbehütet in der Vitrine des Nussbaum-Antik-Wohnzimmerschrankes. Zum Wegwerfen waren sie mir daher viel zu schade.

    Also habe ich von den Tassen nebst Untertassen jeweils 3 Bilder geknipst, alles mit dem Lineal genau vermessen und unter Angabe dieser Maße und mit den 3 Fotos unter der Bezeichnung „Sammeltasse“ einzeln auf Ebay eingestellt.

    Als Startpreis habe ich bei beiden Tassen jeweils 1 Euro angegeben und für den Versand je 5 Euro, obwohl dieser mit DHL schon 6,90 Euro kostet. Aber ich wollte die eventuellen Kaufinteressenten nicht mit zu hohen Versandkosten abschrecken. Und außerdem war ich zuversichtlich, dass die beiden Tassen je ein paar Euro einbringen würden - geträumt hatte ich von ca. 5 bis 8 Euro - und damit die Gesamtkalkulation schon aufgehen werde.

    Ersteigert wurden dann beide Tassen zusammen von einer Dame. Zum Preis von je 1 Euro. Mit dem Abschluss der Auktion kam auch sogleich per Ebay-Mitteilung der schriftliche Hinweis der Käuferin, ich möge die beiden Tassen bitte ja ordentlich verpacken, damit diese den Versand unversehrt überstehen. Außerdem, so meinte die Dame, hätte sie ja beide Tassen erworben und deshalb müsse sie ja wohl nur einmal Versand bezahlen, da man alles in einem Karton schicken könne. Soweit gingen wir d’accord.

    Die Auktion lief an einem Sonntagabend aus. Leider war ich ab Dienstag drei Tage beruflich unterwegs und konnte somit nicht den Zahlungseingang nachverfolgen, bzw. umgehend nach Erhalt der Zahlung den Versand einleiten.

    Als ich am Donnerstagabend gegen 23 Uhr todmüde von einer langen und strapaziösen Autobahnfahrt nach Hause kam und, pflichtbewusst wie ich nun mal bin, noch rasch meinen privaten Email-Account überprüfte, fand ich, versendet über Ebay, bereits eine Beschwerde wegen einem bezahlten und nicht erhaltenen Artikel vor. Es ging, wie nicht anders zu erwarten, um die beiden Tassen.

    Als ich daraufhin mein Bankkonto online überprüfte, stellte ich entsetzt fest, dass die Zahlung der Käuferin bereits am Dienstag meinem Konto gutgeschrieben worden war! Ich befand mich also schon 2 Tage schuldhaft im Verzug! Ich antwortete umgehend, entschuldigte mich, der schwere meines Vergehens angemessen, äußerst unterwürfig, gelobte Besserung und versprach hoch und heilig, am anderen Tag sofort die beiden Tassen zu versenden.

    Um bei der Käuferin und Ebay nicht noch mehr in Ungnade zu fallen, nahm ich mir am Freitagnachmittag frei, fuhr zum Baumarkt, steckte dem Lageristen ein paar Euro zu und verschwand in den unergründlichen Tiefen des Abfallcontainers. Als ich nach ca. einer halben Stunde wieder auftauchte, hatte ich ein Knäuel Luftbläschenfolie, etwas Material zum auspolstern und einen 3-welligen Karton, etwas größer als ein Schuhkarton, erbeutet. Damit fuhr ich rasch nach Hause, verpackte die beiden Tassen nebst Untertassen sehr gründlich und gewissenhaft, brachte das Paket zum DHL-Versand und bezahlte dort meine 6,90 Euro.

    Erleichtert und mit dem Gefühl, von einer großen Last befreit zu sein, fuhr ich nach Hause. Nicht ohne auf der Fahrt kurz zu bilanzieren: der Erlös für beide Tassen zusammen betrug 2 Euro, zuzüglich der 5 Euro für den Versand, abzüglich 3 Euro für den Lageristen vom Baumarkt und 6,90 Euro für den (versicherten!) Versand. Das macht unterm Strich einen Verlust von 2,90 Euro. „Na ja“, dachte ich mir, „man kann halt nicht immer auf der Gewinnerseite stehen“ und war hoffnungsfroh darüber, dass die Tassen wohl in gute Hände kämen und die Käuferin sich daran erfreuen würde. Das gab mir ein wesentlich besseres Gefühl, als hätte ich die beiden Tassen, die meine liebe Mutter immer so pfleglich in der Vitrine aufbewahrt hatte, einfach achtlos weggeworfen.

    Etwa eine Woche später, ich hatte die Angelegenheit schon fast vergessen, fiel mir ein, dass ich für die Käuferin der Sammeltassen noch eine Bewertung abgeben wollte. Ich öffnete meinen Ebay Account, gab bei beiden Auktionen eine positive Bewertung ab, etwas anderes kann man als Verkäufer ja ohnehin nicht mehr machen, und wünschte der Käuferin noch viel Freude mit den Tassen. Anschließend kam mir der Gedanke, nachzusehen, ob ich meinerseits auch schon eine Bewertung erhalten hätte.

    Tatsächlich hatte die Dame die Bewertung schon vorgenommen. Aber was war das??

    NEGATIV?!?! Die Käuferin hatte mich 2-mal negativ bewertet, mit der Begründung, es würde sich nicht um Sammeltassen, sondern um Mokkatassen handeln. Oh, Grundgütiger, was hatte ich getan? Wie konnte ich nur? Ach Herrje was für ein Fauxpas! Wie konnte ich Dummerchen nur Mokkatassen mit Sammeltassen verwechseln?! Wo doch den Unterschied jedes Kind kennt, oder? Hmm… ja was ist denn nun der Unterschied zwischen einer Sammeltasse und einer Mokkatasse?

    Nachdem die beste Lebenspartnerin von allen auch keinen Rat wusste, wurde flugs gegoogelt und Wikipedia befragt. Aber auch dort werden Sammeltassen und Mokkatassen immer in einem Atemzug genannt und kein Unterschied definiert.

    „Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor“ frei nach diesem Zitat von Goethe fragte ich über die Ebay-Mitteilungsfunktion bei der Käuferin nach, worin denn der Unterschied liege und weshalb sie mir gleich eine negative Bewertung gegeben hätte, anstatt sich vorher mit mir in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls eine Rückabwicklung des Kaufs zu vereinbaren, was meinen Verlust lediglich um unwesentliche 6,90 Euro für die Rücksendung erhöht hätte.

    Mokkatassen wären größer als Sammeltassen, wurde ich in der Antwort der fachkundigen Dame belehrt. Und ich hätte die Tassen besser beschreiben müssen. Dafür und vor allem für die lange Verzögerung beim Versand hätte sie mir die negativen Bewertungen gegeben. Dennoch seien die Tassen sehr schön, sie wolle sie unbedingt behalten und der Mokka daraus schmecke vorzüglich.

    Nachdem im Bewertungsschema bei Ebay nur die letzten 12 Monate zur Berechnung des Prozentsatzes der positiven Bewertungen herangezogen werden und ich im Verlauf dieses Zeitraumes, genauer gesagt während der letzten zwei Monate, nur 3 Artikel verkauft habe, die beiden Sammeltassen – Pardon: Mokkatassen - mit eingerechnet, werde ich dort jetzt mit lediglich 33,3 % an positiven Bewertungen geführt. Ein Zustand, der dem völligen gesellschaftlichen Aus gleichzusetzen ist. Als Ebay-Mitglied mit 33,3 % positiven Bewertungen gehört man zu einer geächteten und suizidgefährdeten Randgruppe. Dagegen erscheinen das Vorstrafenregister von Menowin Fröhlich, die Schufa-Auskunft von Jürgen Schneider oder die Leberwerte von David Hasselhoff wahrhaftig wie erstrebenswerte Ziele.

    Der ganze Text hier:
    http://www.theintelligence.de/index.php/...wie-anders.html

  • Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Auf die Rechte der Kunden im sogenannten Fernabsatz wies die Stiftung Warentest im Septemberheft von Test hin. »Nur 14 Tage Widerruf« gelten demzufolge auch bei Käufen über Auktionen im Internet. Bisher habe speziell hier die Frist einen Monat betragen, »doch diese Ausnahme wurde nun mit Einführung der neuen Widerrufsbelehrung aufgehoben. Gleichzeitig stellte der Bundesgerichtshof klar, daß Händler nicht nur den Preis erstatten müssen, wenn ein Kunde den Kauf widerruft, sondern auch das Porto – sowohl fürs Hinsenden der Ware als auch fürs Zurückschicken«. Das gelte im gesamten Fernabsatz, also egal, ob per Katalog, Telefon oder Internet eingekauft wurde (Aktenzeichen VIII ZR 268/07). Einzige Ausnahme: Wenn der Wert der Ware geringer als 40 Euro ist, »darf der Händler das Porto dem Kunden aufdrücken«. Sollte der Widerrufshinweis fehlen oder falsch sein, verlängert sich die Frist unbegrenzt. Viele Kunden könnten deshalb noch nach Jahren die Ware zurückgeben, hieß es in Test.

    Ein Sonderfall aber liegt offenbar vor, wenn ein Produkt zwar online bestellt, jedoch in einem Geschäft abgeholt wurde. Ein Test-Leser wollte einen so erworbenen Camcorder nach dem Widerrufsrecht im Fernabsatz zurückgeben. Ihm wurde das jedoch mit dem Verweis »aber nicht bei Abholung« verwehrt. »Und falls er auf seinem Recht bestehe, bekomme er gar eine Strafanzeige wegen Nötigung. Das ist böse, und so einfach geht es auch nicht«, kommentierte die Stiftung. »Nur wenn der Kunde beim Abholen noch entscheiden durfte, ob er wirklich kauft oder lieber doch nicht, hat er kein Widerrufsrecht«, wurde in dem Artikel Jurist Dr. Carsten Föhlisch vom Gütesiegel »Trusted Shops« zitiert. Stehe aber im Kleingedruckten, daß die Internetbestellung verbindlich ist, so wie bei dem Hifi-Shop des Kunden, dann dürfe später widerrufen werden. Schließlich sei der Sinn des Widerrufsrechts, den Fernabsatzkunden die Gelegenheit zu geben, die Waren auch in Augenschein zu nehmen. Stiftung Warentest wies allerdings darauf hin, daß diese Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde. Deshalb sollte, wer im Internet bestellt, auf Gütesiegel achten, z. B. die unter www.internet-guetesiegel.de.

    Der ganze Text hier:
    http://www.jungewelt.de/2010/09-22/056.php

  • Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Eine Entscheidung von weit reichender Bedeutung hat am vergangenen Freitag ein Berufungsgericht in Kalifornien getroffen. Der "9th Circuit Appeals Court" hat verkürzt gesagt festgestellt, dass ein Software-Verkauf auf Grundlage der geltenden Gesetze in den USA kein Verkauf ist, sondern eine Lizenz-Vergabe. Womit beispielsweise ein Weiterverkauf nur möglich ist, wenn dies vom Lizenzvertrag zugelassen wird.

    Es ging in dem Verfahren um den Fall eines eBay-Händlers, der bei dem Auktionshaus (CAD-) Software von Autodesk verkauft hatte. Die Software hatte er selbst von einem Unternehmen erworben, das die Software nicht mehr benötigte. Viermal hatte er Software-Kopien bei eBay eingestellt, viermal schickte Autodesk eine Urheberrechtsbeschwerde an das Auktionshaus, denen der Händler widersprach. Doch obwohl er damit dem Recht genüge getan hatte, wurde sein Konto von eBay gesperrt. In Folge klagte er gegen Autodesk, um im Rahmen einer Feststellungsklage sein Recht auf Weiterverkauf der von ihm gekauften Software einzuklagen.

    In erster Instanz urteilte das Gericht auch im Sinne des Händlers. Doch das Berufungsgericht macht dem Kläger einen Strich durch die Rechnung. Obwohl üblicherweise die "First Sale Doctrine" den Verkauf urheberrechtlich geschützter Werke gestattet. Die Richter befanden, dass es sich bei der verkauften Software-Lizenz tatsächlich nur um eine Lizenz handelt, und dass damit die Nutzungsrechte der Software inklusive der Weitergabe eingeengt werden können.

    Der Fall ist damit möglicherweise noch nicht am Ende, denn der Kläger will eine erneute Verhandlung beantragen und erwägt sogar schon den Gang vor den Supreme Court. Aber es ist erwartbar, dass die Verleger urheberrechtlich geschützter Werke ab sofort ihre Lizenzen anpassen werden, beziehungsweise Lizenzen einführen werden. Für welche Werke Lizenzen vergeben werden können, bleibt ebenfalls abzuwarten. Was aber sollte den Herausgeber eines elektronischen Buchs oder ein Hollywood-Filmstudio davon abhalten, ebenfalls Lizenzen einzuführen?

    Sollte sich das bewähren, wird der Sekundärmarkt für solche Werke vor ernste Herausforderungen gestellt. Zugleich werden die Rechteinhaber Wege finden müssen, um auch die bisherigen Kunden des Sekundärmarktes bedienen zu können. Gleichzeitig werden die Unterschiede zwischen den Märkten Europas und der USA deutlich größer. Denn zumindest hierzulande ist der Weiterverkauf von Software weitgehend gestattet, wie Susensoftware - ein deutscher Vermarkter "gebrauchter" Software - in einer Übersicht zusammengestellt hat.

    * Einzelplatzlizenzen: Dürfen weiterverkauft werden, auch wenn die AGB dies pauschal untersagen. OEM-Versionen dürfen auch ohne dazugehörige Hardware weiterveräußert werden (Relevante Urteile: OLG München (Az 29 U 5911/97); BHG (Az IR 244/97).
    * Volumenlizenzen: Dürfen als gesamtes Paket weiterverkauft werden. Auch das Herauslösen einzelner Lizenzen („Splitting“) wurde erlaubt, über die Rechtmäßigkeit von Weitergabeverboten jedoch nicht entschieden. In einem solchen Fall sollte besser das Einverständnis des Herstellers eingeholt werden (Relevante Urteile: LG Hamburg (Az 315 O 343/06); LG München (Az 30 O 8684/07).
    * Online erworbene Software: Darf derzeit nicht weiterverkauft werden (Relevantes Urteil: OLG München (Az 6 U 1818/06).

    Womit sich die Situation in Europa beziehungsweise Deutschland plötzlich wesentlich kundenfreundlicher zeigt als die in den USA. Probleme hatte im Übrigen auch das Gericht mit der eigenen Auslegung der Gesetze, doch das Gericht ist dem Gesetz verpflichtet und kann nur den Gesetzgeber auffordern, die gesetzliche Situation nachzubessern.

    Der ganze Text hier:
    http://www.intern.de/news/neue--meldunge...1009138149.html

  • Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    "In deutschen Haushalten", so schätzte der Geschäftsführer von eBay Deutschland, Stephan Zoll, heute in Berlin, "werden nicht mehr benötigte Produkte mit einem durchschnittlichen Wert von 1000 Euro aufbewahrt – hochgerechnet sind das über 40 Milliarden Euro." Nicht nur der eBay-Manager sieht darin ein großes Potenzial. Bevor diese Produkte nach Jahren in den Müll wandern, könnte ihre Vermarktung über Online-Plattformen zur Wieder- und Weiterverwendung einen wesentlichen Beitrag zur Umweltentlastung leisten, ist Siegfried Behrendt vom Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) überzeugt. Elektronische Gebrauchtwarenmärkte böten Chancen für einen nachhaltigen Konsum, wenn sich die Einstellungen zum Güterbesitz verändern: Weg vom Anhäufen von Produkten, hin zu einer "Auktionskultur", die durch temporären Besitz gekennzeichnet ist. Das Vermarkten gebrauchter Güter im Internet führe dazu, dass Produkte länger genutzt und zusätzliche Umweltbelastungen durch Neukäufe vermieden werden können.

    Gemeinsam mit der eBay International AG, Wissenschaftlern der Universität Frankfurt/M und des Borderstep Instituts für Innovation und Nachhaltigkeit hat das IZT im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunkts Sozial-Ökologische Forschung (SÖF) den Gebrauchtwarenhandel auf der Auktionsplattform unter Umweltgesichtspunkten untersucht. Dazu werteten die Wissenschaftler die Antworten von insgesamt 6700 privaten Nutzern der Plattform aus und zu drei ausgewählten Produktgruppen – Kinderkleidung, Notebooks, Sofas – analysierten sie die Ökobilanz.

    Das Ergebnis des zweijährigen Forschungsprojektes ist ein dezidiertes "Ja, Aber". Insgesamt führt der Gebrauchtwarenhandel im Internet zu weniger Neukäufen und wirken sich damit positiv auf die Umweltbilanz aus. So wäre ohne eBay von 40 Prozent der Befragten die gebraucht erworbene Kinderkleidung neu gekauft worden, bei Notebooks hätten 25,5 Prozent das Gerät ohne eBay neu erstanden und bei über einem Viertel der Sofa-Käufer wurde durch die Auktionsplattform der Erwerb eines Neuproduktes vermieden.

    Aber "die Entlastungseffekte sind nicht voraussetzungslos", wie Behrendt auf der Abschlussveranstaltung betonte. Sie träten nur ein, wenn sich der Konsum dadurch nicht zusätzlich beschleunige. Positive Umweltwirkungen seien am ehesten bei langlebigen und hochwertigen Produkten zu verzeichnen, deren Nutzungszeit sich durch den Wiederverkauf verlängere. Und nicht immer gilt die Devise "Re-Use ist besser als ein Neuprodukt". Unter Umständen überwiegen die Effizienzgewinne von Neugeräten die Ressourcen-schonenden Wirkungen durch die längere Nutzung der alten. "Da gibt es einen Break-Even-Point" wie Lorenz Erdmann ausführte, "und der ist bei alten Waschmaschinen und alten Fernsehern ungünstiger". Antworten können nur immer produktspezifisch gefunden werden, und hierzu seien aufklärende Informationen vonnöten.

    Die Befragung ergab jedoch, dass Umweltaspekte als Kauf- oder Verkaufsmotiv bei den eBay-Nutzern bislang nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Zweckmäßigkeit – bequem Geld zu sparen oder mit dem alten Kram noch Geld zu verdienen – sowie der Spaßfaktor des Nervenkitzels, ob das Bieten zum Erfolg führt, werden höher eingeschätzt. Lediglich 27 Prozent der Käufer und Verkäufer führten die Umweltschonung als Kriterium an. "Der Handel mit gebrauchten Produkten wird kaum mit Umweltschutz in Verbindung gebracht", resümierte die Gesellschaftswissenschaftlerin Birgit Blättel-Mink von der Universität Frankfurt.

    Gleichwohl hätte die Umfrage unter den Nutzern "eine sehr hohe Bereitschaft" zutage gefördert, die brachliegenden Schätze auf dem Dachboden zu über das Internet zu aktivieren, aber – so die Frankfurter Professorin – "es sind eher spezifische Lebensphasen, die relevant sind, ob man gebrauchte Güter kauft oder verkauft". Chancen zur weiteren Erschließung des Gebrauchtmarktes sehen die Projektteilnehmer daher vor allem in der Entwicklung von Angeboten für bestimmte Lebenssituationen wie Umzug, Geburt, Gründung eines Hausstandes oder der Aufnahme eines Studiums.

    Der ganze Text hier:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/S...ay-1075536.html

  • Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    1995 startete in den USA eine Plattform, die den Internethandel revolutionierte. Wie sich Ebay seitdem entwickelt hat.
    Ausgelesene Bücher, peinliche CDs, Omas Kaffeeservice oder ein hässliches Geburtstagsgeschenk: Wer früher etwas loswerden wollte, musste sich dafür auf den Flohmarkt stellen. Dann konnte man nur hoffen, dass unter denen, die am Stand vorbeikamen, auch genau derjenige war, der sich für die seltene LP-Fehlpressung oder die ausgemusterte Jeans interessierte.

    Doch dann kam Ebay – und alles wurde einfacher. Seitdem muss man das Haus nicht mehr verlassen, um alte Dinge zu verkaufen. Sie werden fotografiert, beschrieben und auf der Plattform eingestellt. Lediglich der Weg zur Post fällt an. Weiterer Vorteil: Interessenten finden die Angebote weltweit.

    Plattform für defekten Laserpointer
    Die Idee zum Internetflohmarkt stammt von dem Amerikaner Pierre Omidyar. Er startete die Plattform am 3. September 1995, anfangs unter dem Namen AuctionWeb in San Jose, Kalifornien. Mehrere Legenden ranken sich um die Frage, was den Ausschlag dafür gab. Angeblich war Omidyars Ehefrau begeisterte Sammlerin von Pez-Spendern. Die österreichischen Pfefferminzbonbons werden in originellen Verpackungen verkauft. Der Informatiker wollte ihr helfen, ihre Sammlung auszubauen. Vielleicht sah Omidyar auch das Potenzial seiner Idee, als er seinen ersten Verkauf auf AuctionWeb startete: einen defekten Laserpointer, für den er 14,83 Dollar bekam.

    Der Erfinder erklärte später: „Ich wollte einen effizienten Marktplatz erschaffen, auf dem ganz normale Menschen mit großen Unternehmen konkurrieren konnten. Es war schon ein kleines Experiment.“

    Der deutsche Ebay-Klon
    Danach ging es Schlag auf Schlag: Omidyar lieh sich Geld, investierte in den Marktplatz und baute ihn aus. Im Mai 1997 fand die millionste Auktion auf Ebay statt, im September 1997 hatte das Auktionshaus bereits 200 000 Mitglieder. Das alles passierte in einer Zeit, als das Internet längst noch nicht die breite Masse erreicht hatte. Auch in Deutschland war Ebay noch nicht angekommen.

    Im März 1999 hatten die Samwer-Brüder unter dem Namen Alando einen deutschen Ebay-Klon gegründet. Den übernahm der US-Marktplatz wenige Monate später für 43 Millionen US-Dollar. Heute nutzen Ebay weltweit mehr als 90 Millionen Menschen, um Dinge zu kaufen oder zu verkaufen. 34 länderspezifische Plattformen gibt es. Im Jahr 2009 wurden über den Marktplatz nach Angaben des Konzerns Waren und Dienstleistungen im Wert von 57 Milliarden US-Dollar gehandelt. In Deutschland hat Ebay jeden Monat 21,5 Millionen unterschiedliche Besucher und ist nach Informationen der Marktforscher von Nielsen/Netratings die meistbesuchte Internetseite nach Google.

    Diskussionen um Ebay-Grundsätze
    Ebay hat auch mit ungewöhnlichen Auktionen für Aufmerksamkeit gesorgt: Ob Papst-Golf, heiliger Toast oder ein ganzes Dorf: Die Plattform bietet Platz für skurrile Verkäufe. Doch trotz der Erfolgsgeschichte hat Ebay in den letzten Jahren auch immer wieder mit dem Frust der Mitglieder zu kämpfen gehabt. Sie kritisierten unter anderem die hohen Gebühren, den Zwang, die hauseigene Bezahllösung Paypal zu nutzen oder versandkostenfrei zu verschicken sowie das neue Bewertungssystem.

    Der Konzern versuchte außerdem zunehmend, Neuwaren ins Angebot aufzunehmen und damit professionelle Verkäufer. Viele Privatanbieter fühlten sich verprellt – und Kunden nervt es, wenn sie zwischen vielen neuen Waren nach Schnäppchen suchen müssen.

    Der ganze Text hier:
    http://www.focus.de/digital/internet/eba...aid_548374.html

  • Vorsicht, Internet-Falle!Datum28.08.2010 16:37
    Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Abzock-Websites, Copyright-Hürden, rechtliche Vorschriften – worauf im Netz zu achten ist, um nicht unnötig zur Kasse gebeten zu werden.

    In den Anfangsjahren des Internets, als man sich noch piepsend per Modem ins Web einwählte, waren sogenannte „Dialer“ eine der größten Gefahrenquellen für Online-Nutzer. Diese kleinen Einwahlprogramme installierten sich oft unbemerkt auf dem Computer und konnten einen teuer zu stehen kommen. Dank eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs von 2004, der Benutzer vor Dialer-Abzockern schützt, sowie der großen Verbreitung von DSL-Anschlüssen, hat sich dieses Problem mittlerweile nahezu erledigt. Dennoch gilt es weiterhin wachsam zu sein und sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.

    ABOS FÜR GRATIS-DIENSTE

    Besonders Abzock-Websites können teuer werden. So werben viele Internet-Portale damit, Inhalte zu populären Themen anzubieten, beispielsweise Downloads von Freeware-Programmen, Hausaufgaben, Kochrezepte, Lehrstellen, Tauschbörsen oder Malvorlagen für Kinder. Auch hinter auf den ersten Blick lukrativen Gewinnspielen stecken nicht selten betrügerische Versuche. Besucht man solch eine Seite, ersteht der Eindruck, es handle sich um Gratis-Inhalte, die man nach vorheriger Registrierung mit Name und Adresse herunterladen kann. Doch weit gefehlt: Wer die oft am Ende einer Seite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckten Angaben übersieht und seine persönlichen Daten eingegeben hat, bekommt nach einigen Wochen eine E-Mail – mit einer deftigen Rechnung und einem Begleitschreiben, das einem mitteilt, man habe ein Abo abgeschlossen, das für ein oder zwei Jahre im Voraus zu bezahlen sei. Wer jetzt nicht blecht, wird mit Anwaltsschreiben, Mahnungen und Briefen von Inkasso-Unternehmen überschüttet. Ist dies der Fall, sollte man vor allem Ruhe bewahren! Zwar ist den Betreibern aus juristischer Hinsicht in der Regel kein Betrug vorzuwerfen, da dem Anwender nach der Anmeldung ja tatsächlich Informationen bereitgestellt werden. Allerdings heißt dies auch keinesfalls, dass ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter zustande gekommen ist. Solange man keinen gerichtlichen Mahnbescheid des Webportals erhält, sollte man auf Anraten der Bundesverbraucherzentrale nicht auf Rechnungen und Einschüchterungsversuche reagieren. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein Anbieter den letzten Weg ging und per Mahnbescheid Geld einklagte. Will man auf Nummer sicher gehen, schickt man ein Einschreiben an das entsprechende Unternehmen und fechtet den angeblichen Vertrag an. Ein Musterschreiben bietet etwa die Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de an. Hat man die Rechnung bereits bezahlt, kann man sein Geld kaum zurückfordern, da sich die Anbieter darauf berufen würden, dass man mit der Überweisung die Vertragsbedingungen akzeptiert hat.

    URHEBERRECHTE BEACHTEN

    Eine Verletzung der Urheberrechte kann Internet-User ebenfalls teuer zu stehen kommen. Ob Bilder, Texte, Musik, Videos, Filme oder Podcasts, „das Urheberrecht gilt auch im Internet“, warnt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Bevor man also beliebig Fotos auf sein Facebook-Profil stellt oder sein auf Youtube veröffentlichtes Privatvideo mit angesagter Charts-Musik untermalt, sollte man sichergehen, nicht gegen Urheberrechte von Dritten zu verstoßen. Durch den Kauf einer CD oder einer digitalen Musikdatei erhält man nicht das Recht, einen Song nach Gutdünken ins Netz zu stellen. Dies ist nur möglich, wenn man die Rechte erwirbt, etwa bei der Gema und der Plattenfirma oder dem Künstler selbst. Ähnlich schaut es bei der Verwendung von Bildern, Grafiken oder Texten aus; auch diese unterliegen dem Urheberrecht. Deshalb sollte man beispielsweise bei Online-Auktionen auf Ebay keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Ware selbst fotografieren. Sogar bei privaten Bildern, die viele Nutzer in Internet-Gemeinschaften zeigen, ist Vorsicht angebracht. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte oder Freunde zu sehen sind, sollte man nur mit deren Einverständnis im Netz publizieren.

    NICHT OHNE IMPRESSUM

    Betreibt man eine eigene Homepage, gehört dazu ein Impressum. Dies betrifft vor allem gewerblich genutzte Internet-Sites. Seit Frühjahr 2007 regelt Paragraf 5 des Telemediengesetzes die Impressumspflicht und den Umfang der Informationen: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Konkret sind dies: Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Nummer der Registereintragung, Angabe des Registergerichts, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, eine gültige Mail- Adresse sowie Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben kann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro drohen. Auch eine Kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein. Das Impressum muss dabei von jeder Seite der Homepage aus erreichbar sein. Anders sieht es bei privaten Webseiten aus, die sich auf rein persönliche Informationen beschränken (Tier-, Kinder- oder Familienbilder etc.), diese sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. Allerdings gibt es zwei Punkte zu beachten: Die Rechtsprechung ist bei einer Webseite hinsichtlich unternehmerischem oder geschäftsmäßigem Handeln sehr penibel. Schon ein Werbebanner auf der Privathomepage oder die Verlinkung zu einem Partnerprogramm kann dazu führen, dass die Seite nicht mehr als privat gilt. Zudem ist rechtlich noch nicht geklärt, wie es bei journalistischen oder redaktionellen Inhalten aussieht. Deshalb sollten Betreiber von Internet-Blogs und Foren über ein Impressum verfügen.

    GRÜSSE VON POTEMKIN

    Der ganze Text hier:
    http://www.tagesspiegel.de/medien/digita...le/1897870.html

  • Michael Jackson Auktion in MacauDatum26.08.2010 14:38
    Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Glitzernde Socken und Handschuhe, Anzüge der Jackson 5 und andere Dinge von Michael Jackson wurden nun nach Tokyo verfrachtet, um Ende 2010 in Macua verteigert zu werden.

    Die Ausstellung wird etwa 60 private Stücke des King of Pop zur Auktion zeigen - neben anderen westlichen und Hollywood Stücken anderer Künstler - in der glitzernden Spielehölle in der Nähe von Hong Kong im Oktober.

    "Es ist die beste Sammlung von Michael Jacksons Erinnerungsstücken, die wir jemals zusammengestellt haben, und alles kommt von seiner Familie und Freunden zu uns," sagte Darren Julien, Chef von Julien´s Auctions.

    Unter den Stücken befinden sich auch ein glitzernder Handschuh für die rechte Hand, eine Jacke, die Michael Jackson während der Dreharbeiten im Jahre 1984 zu den PEPSI Werbespot getragen hat, wo er damals den Brandunfall mit seinen Haaren hatte. Außerdem kann man noch weiße Socken mit Kristallen besetzt ersteigern.

    Desweiteren kann man ein oranges T-Shirt ersteigern, das er 1992 während dem Videodreh zu "Jam" mit Basketballstar Michael Jordan trug und eine ganze Kollektion rot - und goldfarbender Anzüge aus seiner Zeit mit den Jackson 5 in den 1970er Jahren. .

    Die Ausstellung geht bis zum 06. September 2010 in Tokyo, danach geht es nach Santiago (Chile). Danach geht es für die Auktion von 115 Stücken nach Macau weiter, wo am 09. Oktober 2010 im früheren "Portuguese colony's Ponte 16 gaming resort" die Auktion beginnt.

    Sammlerstücke von Elvis Presley, Marilyn Monroe, Madonna, Prinzessin Diana und andere Berühmtheiten werden auch versteigert und es ist die erste Auktion dieser Art in Asien überhaupt. Julien's Auctions erwarten Einnahmen von über 2 Millionen US-Dollar.

    Fans und Sammler können live dabei sein und daran teilnehmen. Unter www.julienslive.com kann man sich registrieren.

    https://www.julienslive.com/view-auctions/sales/

    Der ganze Text hier:
    http://www.mjfc-jam.com/nachrichten/news...acau/?tx_ttnews[year]=2010&tx_ttnews[month]=08&cHash=afb6755dfd2a9c5bb3b8db6d9912890b

  • Thema von scroll im Forum Von Heute und Gestern.

    Elvis im Glas: Haare des «King of Rock'n'Roll» werden jetzt in der Heimat des Musikers im Einweckglas versteigert. Elvis Presleys Friseur hatte die Haare jahrelang gesammelt.

    Für mindestens 20 000 Dollar (15 600 Euro) bietet das Auktionshaus Heritage Auction Galleries am Samstag in Memphis (US-Bundesstaat Tennessee) das Glas samt Haaren zur Versteigerung. Dabei geht es nicht nur um eine Strähne, wie es sie auch von Schiller, Napoleon oder Beethoven gibt. Zum Verkauf steht tatsächlich ein großes Glas voll dunkler Haare. Ein Zertifikat gibt es gleich dazu.

    Elvis Presley vertraute seine Haare jahrelang nur seinem Friseur Homer Gilleland an. Der bekam sogar eine Kreditkarte, damit er immer dorthin fliegen konnte, wo der King einen Haarschnitt oder eine Farbauffrischung brauchte, hieß es beim Auktionshaus. Die abgeschnittenen Strähnen bewahrte Gilleland fast alle auf - und verschenkte sie gern an seine Freunde. Das nun erhältliche Glas hatte er dem Sheriff Tom Morgan gegeben.

    Bei der Auktion am Samstag wird auch Elvis' weißes Lieblingsklavier versteigert, das bis 1969 in seiner Villa Graceland stand. Außerdem werden Erinnerungsstücke angeboten - wie Platten, Schmuck und ein grünes Cabriolet Baujahr 1976.


    Der ganze Text hier:
    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1026929

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    Kotztütenpremiere im Jahr 1925

    Die erste Spucktüte soll im Jahr 1925 bei einem turbulenten Flug von Moskau nach Berlin zum Einsatz gekommen sein. Seitdem gehört das praktische Bordzubehör aus reißfestem Papier und wasserdichter Innenfolie bei allen Fluglinien zur unverzichtbaren Grundausstattung: je nach Airline asketisch in Unifarben und nüchternem Logo oder mit roten Pasley-Blüten (Air India Express), mit einem braven \"Gute Besserung!\" (TUI) oder frechen Sprüchen von HLX wie \"Das sollten Sie besser für sich behalten!\". Kein Wunder, dass so mancher Fluggast als erstes in die Sitztasche schaut und die Tüte sorgsam im Handgepäck verstaut, wenn es sich um ein neues Sammelobjekt handeln könnte. Mancher Sammler bringt es auf tausende von Kotztüten, die schönsten davon werden sogar bei Ebay gehandelt – für bis zu 230 Euro für ein historisches Stück aus dem Jahr 1936. Im Internet haben sich Sammler aus aller Welt in Foren zusammengetan, um ihre neusten Stücke zu präsentieren - so beispielsweise unter http://www.airsicknessbags.com/.
    Kotztüte wurde zum Kultobjekt

    Auch die britische Airline Virgin Atlantic hat den Kult um die Kotzbeutel erkannt und im Jahr 2005 eine \"limited edition\" in Auftrag gegeben, die von jungen Designern aus aller Welt gestaltet wurde. Falls Sie sich auch unter die Sammler begeben möchten, zum Schluss noch ein praktischer Tipp: Um Gebrauchsspuren wie zum Beispiel Kaugummi auf schönen Tüten zu entfernen, sollte man das Sammlerstück für einige Stunden in die Tiefkühltruhe legen. Tief gefroren lässt sich Kaugummi mühelos entfernen, ohne das Papier zu beschädigen. Schade nur, dass so manche Kulttüte langlebiger ist als die Airline. So sind die Airlines HLX und Hapagfly Anfang 2006 vom Markt verschwunden – obwohl sie erst einige Jahre zuvor gegründet wurden.

    Bei Ebay und hood.de werden diese Kult Kotzbeutel gehandelt...


    Der ganze Text hier:
    http://reisen.t-online.de/originelle-spu..._42563310/index

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    Die Erhebung, die vom Forsa Institut im Auftrag des IT-Branchenverbands Bitkom erstellt wurde, zeigt, dass die beliebtesten Produkte Hobby- und Freizeitartikel sind, die von 31 Prozent der Befragten ersteigert wurden.

    Auch Bücher (24 Prozent) und Kleidung, Schmuck, Accessoires (21 Prozent) sowie Computer und Zubehör (ebenfalls 21 Prozent) werden gerne ersteigert.

    Bitkom-Vizepräsident Achim Berg erklärt die Beliebtheit von Online-Auktionen mit deren Bequemlichkeit: Sie eignen sich \"nicht nur für Schnäppchenjäger, sondern sind eine bequeme Einkaufsmöglichkeit für jedermann\", bei der fast alles zu bekommen ist.

    Neben dem bekannten Ebay gibt es kleinere Websites wie Hood.de, sowie AuVito in der Schweiz und Ricardo in Österreich.

    Generell sind Männer aktiver bei Internet-Auktionen: Sechzig Prozent der männlichen User hat schon mal etwas ersteigert, bei den Frauen sind es 49 Prozent. Und Bewohner der neuen Bundesländer nehmen häufiger an Auktionen teil - 62 Prozent, gegenüber 53 Prozent im Westen.


    Der ganze Text hier:
    http://www.one.com/de/webhosting-news/ho...nline-auktionen$19917968.htm

  • Blog-Artikel von scroll
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    Neuwertig, bestens gepflegt, wenig Kilometer - und soll nur ein paar tausend Euro kosten? Vorsicht vor solchen Angeboten in Online-Börsen. Immer öfter nutzen Betrüger Auto-Portale im Internet, um arglose Käufer abzuzocken.

    Peter H. war begeistert. In einer Auto-Börse im Internet entdeckte er ein verlockendes Angebot: ein BMW 318d, zweieinhalb Jahre alt, 45.000 Kilometer, für nur 12.000 Euro. Der Mann aus dem Landkreis Augsburg zögerte nicht lange. Peter H. gab seine Daten an und bekam wenig später eine Mail aus England. Eine Frau schrieb ihm, der Wagen gehöre ihrem kürzlich verstorbenen Vater und stehe Deutschland. Sie schlug vor, den Kauf über eine Treuhandfirma abzuwickeln.

    Peter H. stimmte zu. Doch als die Frau ihn dann bat, eine erste Anzahlung über 6000 Euro per Bargeld-Transfer zu begleichen, wurde der 56-Jährige misstrauisch. "Ich habe dann lieber auf das Geschäft verzichtet", berichtet er.

    Vermutlich tat er gut daran. Seit Monaten tummeln sich zunehmend Abzocker in den verschiedenen Auto-Portalen im Internet. Ihre Masche: Sie bieten ungewöhnlich günstig Autos an und bitten Interessenten, das Geld für den Wagen bar per Western Union zu transferieren. Um das Vertrauen des Käufers zu gewinnen bieten sie dabei oft an, eine externe Treuhandfirma einzuschalten.

    Problem dabei: Die Treuhandfirma existiert oft nur auf dem Papier. Wer das Geld einzahlt, ist es los - für nichts. Den versprochenen Wagen gibt es überhaupt nicht.

    Bei Western Union handelt es sich um einen schnellen, weltweiten Bargeld-Transfer. Der eignet sich zwar hervorragend, um beispielsweise im Ausland in finanzielle Not geratene Familienangehörige oder gute Freunde innerhalb kürzester Zeit mit Bargeld zu versorgen. Von der Überweisung per Western Union an unbekannte Empfänger raten Verbraucherschützer wie auch das Unternehmen selbst allerdings dringend ab. "Senden Sie niemals Geld an Fremde über einen Geldtransfer-Service", so Western Union. "Ist das Geld einmal ausgezahlt, verlieren sich die Spuren. Die Chancen, die Betrüger ausfindig zu machen sind gleich null", sagt das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel.

    Nicht nur beim Autokauf ist der Betrug mit Transaktionen über Western Union ein Thema. Auch beim Online-Auktionshaus Ebay fordern dubiose Verkäufer bisweilen Kaufpreiszahlungen per Western Union. Auch hier sollten Käufer vom Angebot Abstand nehmen und sich nicht von einer Vielzahl positiver Bewertungen des Verkäufers täuschen lassen, so die Verbraucherschützer weiter.

    Wer bei ebay teure Waren erwirbt sollte den ebay-Treuhandservice verwenden. Bei anderen Online-Geschäften, bei denen sich Vorkasse nicht vermeiden lässt, ist nur ein anerkannter Treuhandservice zu empfehlen.


    Der ganze Text hier:
    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home...ageid,4557.html

  • Thema von scroll im Forum New

    Mobile.de, eine Tochter des US-Internet-Auktionshauses Ebay und Deutschlands größte Online-Gebrauchtwagenbörse plant den Einstieg in die Vermittlung von Neuwagen, so Mobile-Chef Martin Tschopp. Derzeit führt das Unternehmen intensive Gespräche mit Automobilherstellern und Handelsorganisationen.

    Vor einigen Wochen hatte das Unternehmen auf seiner Web-Site die Suche nach neuen Autos als prominente Option platziert, schreibt die Wirtschaftsdwoche auf ihrem Onlineportal (www.wiwo.de). Die Zahl der Anfragen soll seither um 80 % gestiegen sein. Inzwischen sollen üver 120.000 neue Fahrzeuge (von Händlern angeboten) auf der Online-Plattform zu finden sein.

    Kunden haben auf mobile.de neuerdings die Möglichkeit, ihr Wunschauto selbst zusammenzustellen. Das Portal lockt mit Rabatten von bis zu 43 % auf den Listenpreis. Im Schnitt liegt der Preisvorteil aber bei autohausüblichen 15 %. Bei dem Angebot kooperiert Mobile öaut wiwo mit der Seite MeinAuto, einem Spezialisten für Neuwagen im Internet. Inzwischen sind mehrere solcher so genannten Neuwagenkonfiguratoren entstanden. Auch der Autovermieter Sixt ist ins Geschäft eingestiegen und hat sich an Autohaus24 beteiligt.


    Der ganze Text hier:
    http://www.newfleet.de/news/artikel/lese...arkt-ein-30670/

  • Mein ProblemDatum14.08.2010 15:30
    Foren-Beitrag von scroll im Thema Mein Problem

    Nun Dein problem kann man Leicht Lösen 1: Sei nicht so neugierig ! :-)

    2: Trenn dich von Deinem FreundX Du hast noch andere Freunde

    3: Das Problem gibt es nicht mehr. :-)

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